Zuschuss

Antrag Einzelfallhilfe (finanzielle Bedürftigkeit) – Glücksstunden Kinderstiftung

Antragsformular für Einzelfallhilfe bei finanzieller Bedürftigkeit zur Förderung von Therapien und Maßnahmen für bedürftige und behinderte Kinder und Jugendliche.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Förderung von Therapien und Maßnahmen im Rahmen der Einzelfallhilfe für Kinder und Jugendliche mit finanzieller Bedürftigkeit oder Behinderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapiekosten
  • Kosten für fachärztliche bzw. therapeutische Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis finanzieller Bedürftigkeit
  • Befürwortung durch Arzt, Therapeut oder Jugendamt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Einzelfallhilfe

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit
  • Dringlichkeit des Bedarfs
  • Befürwortung durch Arzt/Therapeut/Jugendamt

Beschreibung

Die Glücksstunden Kinderstiftung gewährt in Bayern fortlaufend finanzielle Einzelfallhilfen in Form von Zuschüssen, um Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf eine unbeschwerte Entwicklung zu ermöglichen. Privatpersonen, deren Nachwuchs aufgrund finanzieller Bedürftigkeit oder einer Behinderung ärztlich oder therapeutisch empfohlene Maßnahmen benötigt, können einen Antrag einreichen. Das Förderprogramm erstreckt sich auf Maßnahmen und Therapien im sozialen und gesundheitsbezogenen Bereich: Dazu zählen etwa physio-, ergo- oder sprachtherapeutische Behandlungen sowie fachärztliche Interventionen. Mit dem Förderziel, den Zugang zu sinnvollen Therapieformen zu erleichtern, richtet sich das Angebot ausdrücklich an hilfsbedürftige Familien, die ohne zusätzliche Unterstützung nicht in der Lage wären, notwendige Kosten zu decken.

Förderfähig sind sämtliche Ausgaben, die direkt mit der Durchführung von Therapien und fachärztlichen Maßnahmen zusammenhängen. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit sowie eine Befürwortung durch eine:n behandelnde:n Arzt:Ärztin, Therapeut:in oder das Jugendamt. Die Stiftung bewertet Anträge anhand der Dringlichkeit des Bedarfs und der fachlichen Empfehlung. Ein formales Antragsformular kann jederzeit angefordert und eingereicht werden, da keine Ausschlussfristen bestehen. Der Vorstand entscheidet zeitnah über die Zuwendung, wobei ein regionaler Schwerpunkt in Bayern berücksichtigt wird. Durch diese passgenaue Einzelfallhilfe erhalten betroffene Familien schnell und unbürokratisch Unterstützung, um die Lebensqualität ihrer Kinder nachhaltig zu verbessern.

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