Antrag Einzelfallhilfe (körperliche Bedürftigkeit)
Antragsformular zur Einzelfallhilfe für körperlich bedürftige Kinder und Jugendliche bei der Glücksstunden Kinderstiftung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Therapien und Maßnahmen für körperlich, geistig oder seelisch bedürftige Kinder und Jugendliche zur Deckung der Kosten, die nicht aus eigener Kraft oder durch andere Kostenträger übernommen werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Therapiekosten
- Maßnahmen zur Förderung des Kindes
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis körperlicher, geistiger oder seelischer Bedürftigkeit
- Ärztliches Gutachten oder Stellungnahme von Therapeut/in oder Jugendamt
- Versicherung, dass keine anderweitige Finanzierung möglich ist
- Keine Unterhaltspflicht Dritter
- Vollständige Antragsunterlagen eingereicht
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Behindertenausweis
- Ärztliches Gutachten
- Stellungnahme Jugendamt
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Schwere der Bedürftigkeit
- Ärztliche Befürwortung
- Finanzielle Eigenbedürftigkeit
Beschreibung
Die Glücksstunden Kinderstiftung ermöglicht mit dem Antrag Einzelfallhilfe (körperliche Bedürftigkeit) eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für Therapien und Fördermaßnahmen von Kindern und Jugendlichen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Bedürftigkeit. Bundesweit fördert die Stiftung als Zuschuss private Einzelvorhaben, wenn die erforderlichen Kosten nicht aus eigener Kraft oder durch öffentliche Kostenträger gedeckt werden können. Im Mittelpunkt steht die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation durch qualifizierte ärztliche oder therapeutische Interventionen. Die kontinuierlich offene Einreichung und Entscheidung durch den Vorstand sorgt für zeitnahe Bewilligungen besonders dringender Hilfsbedarfe.
Als förderberechtigte Privatpersonen kommen betroffene Familien zum Zuge, die den Nachweis der Bedürftigkeit in Form eines Behindertenausweises, ärztlicher Gutachten oder Stellungnahmen von Therapeut:innen beziehungsweise dem Jugendamt erbringen. Entscheidend sind die Schwere der Einschränkungen, eine medizinische Befürwortung sowie die finanzielle Eigenbedürftigkeit ohne Unterhaltspflicht Dritter. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Therapiekosten und begleitende Maßnahmen zur individuellen Entwicklung des Kindes. Neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sind Kostenvoranschläge und weitere Nachweise beizufügen. Die Stiftung setzt damit ein klares Zeichen für Chancengleichheit und ermöglicht Familien die Umsetzung dringend erforderlicher Förderkonzepte.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.