Zuschuss

Arbeit Inklusiv – Teil 1 und 2

Das Programm „Arbeit Inklusiv – Teil 1 und 2“ des Landes Baden-Württemberg fördert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte und wesentlich behinderte Menschen einstellen, durch ergänzende Lohnkostenzuschüsse von 30 % bis 70 % der Bruttogehaltsaufwendungen. Anträge können vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bei den örtlichen Integrationsfachdiensten gestellt werden.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 30% - 70%
Projektdauer: 60

Förderziel

Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen für schwerbehinderte und wesentlich behinderte Menschen durch ergänzende Lohnkostenzuschüsse.

Förderfähige Ausgaben

  • Bruttogehaltsaufwendungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Dienststelle in Baden-Württemberg
  • Anstellung eines schwerbehinderten oder wesentlich behinderten Menschen
  • Beschäftigungsumfang mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsunternehmen mindestens 12 Wochenstunden)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular beim örtlichen Integrationsfachdienst

Beschreibung

Arbeit Inklusiv – Teil 1 und 2 bietet in Baden-Württemberg eine dauerhafte Unterstützung für Arbeitgeber:innen, die schwerbehinderte und wesentlich behinderte Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse integrieren. Durch ergänzende Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 30 % bis 70 % der Bruttogehaltsaufwendungen werden neue Arbeitsplätze gefördert und die wirtschaftliche Stabilität inklusive Arbeitsverhältnisse gestärkt. Die Förderdauer beträgt bis zu 60 Monate und ermöglicht eine verlässliche Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die geeignete Tätigkeitsfelder bereitstellen. Ziel ist es, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhöhen und langfristige Perspektiven für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Sitz oder die Dienststelle in Baden-Württemberg sowie die Beschäftigung eines schwerbehinderten oder wesentlich behinderten Menschen mit mindestens 15 Wochenstunden (in Inklusionsunternehmen 12 Wochenstunden). Förderfähige Ausgaben beschränken sich auf Bruttogehaltsaufwendungen. Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste einzureichen; das entsprechende Formular steht dort jederzeit zur Verfügung. Da Anträge kontinuierlich möglich sind, profitieren Arbeitgeber:innen flexibel von dieser Zuschussmöglichkeit, um inklusive Arbeitsplätze nachhaltig zu realisieren und die soziale Teilhabe auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern.

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