Zuschuss

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung"

Förderung "Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung" zur gemeindenahen Arbeitsintegration psychosozial benachteiligter Menschen in Oberösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Förderquote: 30% - 70%

Förderziel

Die Förderung Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung ermöglicht psychosozial benachteiligten Menschen vom Schulabgang bis zum Pensionsantrittsalter eine sinnvolle, ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Beschäftigung in gemeindennahen Betrieben. Betriebe erhalten prozentuale Zuschüsse (30 – 70 %) als Ausgleich für verminderte Leistungsfähigkeit und zur Begleitung durch Mentor:innen.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgeltausfall der Betriebe
  • Kosten für Mentor:innen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerorganisation mit Bescheid gemäß § 27 Oö Chancengleichheitsgesetz idgF
  • Antragstellung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
  • Personen mit Beeinträchtigung im Sinne des § 2 Oö Chancengleichheitsgesetz
  • Hauptwohnsitz oder dauernder Aufenthalt in Oberösterreich
  • kein Anspruch auf vergleichbare Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis rechtmäßigen Daueraufenthalts
  2. Ärztliches Attest zur Beeinträchtigung
  3. Einkommensnachweise (Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Unfallrente)

Beschreibung

Die gemeindenah gestaltete Förderung „Arbeitsassistenz und Arbeitsbegleitung“ in Oberösterreich unterstützt psychosozial benachteiligte Personen vom Schulabschluss bis zum Pensionsantrittsalter bei der Integration in bestehende Betriebe. Anerkannte Trägerorganisationen nach § 27 Oö. Chancengleichheitsgesetz erbringen direkte Leistungen wie die Begleitung bei der Arbeitssuche, die Beratung in Konfliktsituationen und die unbefristete Betreuung während des Arbeitsverhältnisses. Indirekte Leistungen umfassen pädagogisch-organisatorische Planung, Netzwerkarbeit mit Gemeinden und Betrieben sowie Qualitäts­sicherung. Betriebspartner:innen erhalten einen prozentualen Zuschuss zwischen 30 % und 70 % als Ausgleich für verminderte Leistungsfähigkeit und zur Finanzierung von Mentor:innen, die als innerbetriebliche Bezugspersonen fungieren. Die Zuschüsse decken Entgeltausfälle sowie die Aufwendungen für Mentoring und stärken so die nachhaltige Beschäftigung in regionalen Unternehmen.

Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem ein rechtmäßiger Daueraufenthalt in Oberösterreich, ein ärztlich bestätigter psychosozialer oder geistiger Beeinträchtigungsgrad gemäß § 2 Oö. Chancengleichheitsgesetz und der Verzicht auf gleichwertige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften. Antragstellende Organisationen reichen das Ansuchen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein; eingereicht werden müssen neben dem Bescheid über die Trägeranerkennung ein ärztliches Attest sowie Einkommensnachweise. Da die Fördermittel unbefristet und fortlaufend vergeben werden, können Anträge jederzeit gestellt werden. Dieses Angebot fördert nicht nur individuelle Teilhabe und Selbstwertgefühl, sondern stärkt durch gemeindenahe Arbeitsplätze auch die soziale Verantwortung in den Regionen Oberösterreichs.

Antrag starten →