Zuschuss

Arbeit und fähigkeitsorientierte Aktivität - "Fähigkeitsorientierte Aktivität"

Förderung "Fähigkeitsorientierte Aktivität" für Trägerorganisationen in Oberösterreich zur Ermöglichung einer organisierten Tagesstruktur und Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigungen im Arbeitsprozess. Gültig seit 05.11.2013, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.11.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Die Förderung „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ soll Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen die Teilnahme und Mitwirkung an einem Arbeitsprozess sowie am Leben in der Gemeinschaft erleichtern bzw. ermöglichen. Die geförderten Maßnahmen schaffen eine organisierte Tagesstruktur mit vielfältigen, fähigkeitsorientierten und sinnvollen Tätigkeitsfeldern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Trägerorganisation gemäß §27 Oö. ChG idgF
  • Abschluss eines Leistungsvertrages gemäß §30 Oö. ChG idgF

Beschreibung

Die Fördermaßnahme „Fähigkeitsorientierte Aktivität“ in Oberösterreich richtet sich an Trägerorganisationen aus dem gemeinnützigen, öffentlichen sowie gewerblichen Bereich und unterstützt diese durch einen laufenden Zuschuss bei der Errichtung einer strukturierten Tagesbegleitung für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen oder mehrfachen Beeinträchtigungen. Ziel ist es, durch fähigkeitsorientierte und sinnstiftende Aufgabenfelder eine chancengerechte Teilhabe am Arbeitsprozess sowie am sozialen Leben zu ermöglichen. Mit direktem Fokus auf Betreuung, Kompetenzentwicklung, Persönlichkeitsförderung, Basisversorgung, Kommunikation, Freizeitgestaltung sowie medizinisch-therapeutische und psychische Angebote trägt die Förderung zur nachhaltigen Integration und Selbstbestimmung bei.

Die Maßnahme umfasst drei Angebotsformen: fähigkeitsorientierte Aktivität für Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Beeinträchtigungen, fähigkeitsorientierte Aktivität für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen sowie integrative Beschäftigung in inklusiven Betriebsstrukturen. Das Leistungsspektrum ist in direkte und indirekte Bereiche gegliedert und beinhaltet kunden-/kundinnenbezogene, pädagogisch-planerische, organisatorische und konzeptionelle Leistungen. Wesentliche indirekte Leistungen wie konzeptionelle Planung, pädagogisch-planerische sowie organisatorische Tätigkeiten sichern die Qualität und Effizienz der Angebotsumsetzung. Regelmäßige Qualitätskontrollen gemäß §29 Oö. ChG idgF gewährleisten die Einhaltung fachlicher und wirtschaftlicher Standards. Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als Trägerorganisation gemäß §27 Oö. ChG idgF und der Abschluss eines Leistungsvertrages nach §30 Oö. ChG idgF. Anträge können seit dem 05.11.2013 jederzeit ohne Befristung eingereicht werden; Berichtswesen und Abrechnung erfolgen gemäß den landesrechtlichen Vorgaben.

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