Zuschuss

Arbeitnehmerförderung - Generelle Förderungsmaßnahmen

Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen, Internaten und Ausbildungsstätten in Burgenland; Anträge jeweils vor Beginn der Maßnahmen möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung der Errichtung und des Betriebes von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen und Internaten; Förderung von Ausbildungsstätten, die für die zwischen- bzw. überbetriebliche Ausbildung genutzt werden können; Förderung von Einrichtungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation, die Maßnahmen zum Zweck der beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung durchführen; Förderung von Einrichtungen, die Wohnstätten für Arbeitnehmer betreiben.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung und Betrieb von Lehrwerkstätten
  • Errichtung und Betrieb von Lehrlingsheimen und Internaten
  • Errichtung und Betrieb von Ausbildungsstätten
  • Betrieb von Einrichtungen zur beruflichen Schulung, Umschulung und Weiterbildung
  • Betrieb von Wohnstätten für Arbeitnehmer

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Begutachtung durch den Arbeitnehmerförderungsbeirat

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kostenaufstellung

Beschreibung

Das Programm Arbeitnehmerförderung – Generelle Förderungsmaßnahmen im Burgenland unterstützt Unternehmen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen bei der Schaffung und dem Betrieb zukunftsweisender Ausbildungseinrichtungen. Der Fokus liegt auf der Errichtung und dem Betrieb von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen, Internaten und Ausbildungsstätten, die auch für die zwischen- bzw. überbetriebliche Qualifizierung genutzt werden können. Ergänzend werden Maßnahmen gefördert, welche von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen im Bereich beruflicher Schulung, Umschulung und Weiterbildung umgesetzt werden. Nicht zuletzt erhalten Träger von Wohnstätten für Arbeitnehmer:innen Unterstützung, um Arbeitskräfte vor Ort optimal zu versorgen und die regionale Fachkräfteentwicklung zu stärken.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und setzt eine Begutachtung durch den Arbeitnehmerförderungsbeirat voraus. Berechtigt sind Unternehmen, Interessenverbände oder sonstige Vereine, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Burgenland. Die Förderbereiche erstrecken sich über Aus- & Weiterbildung sowie Infrastruktur & Städtebau. Anträge können fortlaufend vor Beginn der geplanten Maßnahmen eingereicht werden. Förderfähige Ausgaben umfassen sowohl die bauliche Errichtung als auch den laufenden Betrieb von Lehrwerkstätten, Lehrlingsheimen, Internaten, Ausbildungsstätten sowie Wohnstätten für Arbeitnehmer:innen. Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie eine transparente Kostenaufstellung beizufügen. Die konkrete Höhe der Zuwendung wird von der Landesregierung auf Basis der fachlichen Begutachtung festgelegt. Mit den flexibel nutzbaren Fristen eröffnet dieses Förderinstrument vielseitige Chancen, Ausbildungsstrukturen zu modernisieren und die regionale Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

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