Zuschuss

Arbeits- und Finalisierungsstipendien

Das Land Kärnten vergibt fortlaufend Arbeits- und Finalisierungsstipendien in den Sparten Film, Literatur und Bildende Kunst für Autoren und Künstler mit Kärnten-Bezug. Einreichungen jederzeit möglich, Ausschreibungen erscheinen im Kulturchannel.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.11.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Förderung von Autor:innen und Künstler:innen in den Sparten Film, Literatur und Bildender Kunst, damit sie sich einem neuen oder fortgeschrittenen Projekt widmen und dieses zum Abschluss bringen können.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffentliche Ausschreibung der Stipendien
  • Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist
  • Je nach Sparte sind Textproben, Portfolio oder weitere Unterlagen (z. B. Textproben, Werkkommentare) anzuschließen
  • Für Finalisierungsstipendium im Literaturbereich muss das Projekt weit fortgeschritten sein
  • Kärnten-Bezug: Geburt, Tätigkeit oder signifikanter Werkbezug
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und signiertes Online-Formular
  2. Lebenslauf
  3. Detaillierte Projektbeschreibung
  4. Textproben/Portfolio

Beschreibung

Das Land Kärnten unterstützt Autor:innen und Künstler:innen in den Sparten Film, Literatur und Bildende Kunst mit fortlaufend ausgeschriebenen Arbeits- und Finalisierungsstipendien. Ziel ist es, Kreative mit Kärnten-Bezug in der Entwicklung neuer oder fortgeschrittener Projekte zu bestärken und deren Fertigstellung zu ermöglichen. Die unabhängige Jury wählt die Förderbeiträge nach eingereichten Textproben, Portfolios und detaillierten Projektbeschreibungen aus. Im Literaturbereich setzt das Finalisierungsstipendium zudem einen deutlich fortgeschrittenen Arbeitsstand des Manuskripts voraus. Die Stipendiat:innen tragen allfällige Steuer- und Versicherungskosten selbst und sind verantwortlich für einen fristgerechten Verwendungs- und Leistungsnachweis. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht, und pro Ausschreibungstermin kann nur ein Projekt eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Werk einen signifikanten Bezug zum Land Kärnten aufweist. Die Bewerbung erfolgt jederzeit über ein ausgefülltes und handschriftlich unterzeichnetes Online-Formular mit Lebenslauf, detaillierter Projektbeschreibung sowie den jeweils erforderlichen Textproben und Arbeitsproben. Bereits abgeschlossene oder bereits geförderte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Einreichungen werden laufend im Kulturchannel veröffentlicht und können ohne fixe Frist eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Einreichmodalitäten und aktuellen Ausschreibungsterminen stehen im Kulturchannel des Landes Kärnten zur Verfügung.

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