Arbeitsintegration - Lohnkostenzuschuss
Lohnkostenzuschuss und Mentor:innenzuschuss des Fonds Soziales Wien für Unternehmen in Wien, die Menschen mit Behinderung einstellen. Förderung seit 01.01.2014 fortlaufend verfügbar. Anträge müssen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung und Förderung der betrieblichen Integration von Menschen mit Behinderung durch Lohnkostenzuschuss und Mentor:innenzuschuss.
Förderfähige Ausgaben
- Bruttojahreslohn (kollektivvertraglicher bzw. betriebsüblicher Lohn)
- Lohnnebenkosten (Pauschal 50 %)
- Mentor:innenkosten (max. 25 % der Arbeitszeit)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sonderzahlungen
- Überstunden
- Arbeitgeberbeiträge
- Zulagen, Diäten, Zuschläge, Provisionen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Grad der Behinderung mindestens 50 %
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- kein gleichartiger Förderungsbezug von AMS oder Sozialministeriumservice
- echtes Dienstverhältnis mit kollektivvertraglichem oder betriebsüblichem Lohn
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
- Nachweis der Behinderung
- Nachweis zum kollektivvertraglichen bzw. betriebsüblichen Lohn
- Rechtskräftiger Feststellungsbescheid BEinstG oder Nachweis über fehlende Förderberechtigung bei AMS/Sozialministeriumservice
- Dienstvertrag oder Dienstzettel
- Stellungnahme des Integrationsfachdienstes Jobwärts
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen nach CGW
- Feststellung der Leistungsminderung durch den Integrationsfachdienst
- Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit
Beschreibung
Der kontinuierlich zur Verfügung stehende Lohnkostenzuschuss und Mentor:innenzuschuss des Fonds Soziales Wien unterstützt Unternehmen in Wien dabei, Menschen mit Behinderung nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gefördert werden Dienstverhältnisse mit Personen im erwerbsfähigen Alter, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 % aufweisen und keine gleichartige Leistung von anderen Fördergeber:innen beziehen. Ziel ist der Ausgleich behinderungsbedingter Leistungsminderungen durch Zuschüsse von bis zu 90 % des kollektivvertraglichen Bruttojahreslohns sowie pauschal 50 % der Lohnnebenkosten. Mentor:innenzuschüsse fördern die innerbetriebliche Begleitung am Arbeitsplatz bis maximal 25 % der Arbeitszeit. Voraussetzung sind ein Hauptwohnsitz in Wien, eine rechtzeitige Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Dienstantritt sowie eine Stellungnahme des Integrationsfachdienstes „Jobwärts“.
Unternehmen jeder Größe können laufend Anträge einreichen und profitieren von einer bedarfsgerechten Unterstützung, die Integrationserfolge beschleunigt und Personalentwicklung stärkt. Förderfähig sind Bruttolöhne, Lohnnebenkosten und Mentor:innenkosten; Sonderzahlungen, Überstundenzuschläge, Arbeitgeber:innenbeiträge und Zulagen bleiben unberücksichtigt. Die Auswahl erfolgt nach sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Verwendung der Mittel und fachlicher Beurteilung der Leistungsminderung. Mit der Förderung leistet der Fonds Soziales Wien einen nachhaltigen Beitrag zur inklusiven Unternehmenskultur: Sie ermöglicht chancengerechte Arbeitsplätze, fördert Vielfalt und sichert Fachkräftepotenziale. Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen, Förderquote und notwendigen Unterlagen können direkt beim Fonds Soziales Wien erfragt oder über dessen Informationsangebote in Erfahrung gebracht werden.