Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Betriebsführer*innen in Oberösterreich und Wien erhalten monatliche Beihilfen zur Ausbildung von Angehörigen oder Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen im eigenen Betrieb. Anträge bis 30.06. des Folgejahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb sowie Unterstützung der Beschäftigung von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptberufliche Beschäftigung eines Angehörigen im eigenen Betrieb
- Vollversicherung des Angehörigen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
- Betriebsführer muss fachliche Eignung als Ausbildner gemäß Oö. land- und forstwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz erfüllen
- Höchstalter des Angehörigen 27 Jahre
- Alternativ: Hauptberufliche Beschäftigung von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen und Begleitung durch den Verein Immanuel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- LFI-Kursbestätigung (falls erforderlich)
Beschreibung
Die Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft in den Regionen Oberösterreich und Wien richtet sich an Unternehmen und verknüpft die Themen Arbeit, Aus- & Weiterbildung sowie Soziales. Sie unterstützt landwirtschaftliche Betriebsführer:innen durch monatliche Zuschüsse, um Angehörige bis zu einem Höchstalter von 27 Jahren oder Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen direkt im eigenen Betrieb praxisnah auszubilden. Die Maßnahme zielt darauf ab, künftige Betriebsnachfolger:innen gezielt vorzubereiten und gleichzeitig die Beschäftigung benachteiligter Personen zu fördern. Als direkter Zuschuss konzipiert, ermöglicht die Förderung eine passgenaue Qualifizierung vor Ort und trägt zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft bei.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die hauptberufliche Beschäftigung eines Angehörigen oder die Integration von Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Begleitung durch den Verein Immanuel sowie die Vollversicherung der betreffenden Personen bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Betriebsführer:innen müssen die fachliche Eignung als Ausbildner:in nach dem Oö. land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz nachweisen. Die Förderhöhe beträgt im Rahmen der Höfesicherung 75 € bzw. 150 € pro Monat; beim Verein Immanuel sind 400 € monatlich möglich. Einreichungen erfolgen bis zum 30. Juni des Folgejahres, mit dem vollständigen Förderantrag und gegebenenfalls einer LFI-Kursbestätigung. Diese Initiative leistet einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und zur sozialen Inklusion.