Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Zuschuss für Dienstgeber:innen in Wien zur Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen bei wirtschaftlicher oder sonstiger Gefährdung. Förderung für Mitarbeiter:innen mit Grad der Behinderung ≥ 30 % oder Jugendliche bis 24 Jahre mit entsprechender Beeinträchtigung. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bei Gefährdung eines Arbeitsplatzes eines Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss gewährt werden, um die langfristige Beschäftigung und barrierefreie Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern und Arbeitsplatzverluste zu verhindern.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten inkl. Sozialversicherungsbeiträge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Ausbildungsverhältnisse (Lehrlinge)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Glaubhafter Nachweis der Gefährdung des Arbeitsplatzes
- Mitarbeiter:innen mit Grad der Behinderung ≥ 30 % oder Jugendliche bis 24 Jahre mit vergleichbarer Beeinträchtigung
- Bestehendes Dienstverhältnis in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Feststellungsbescheid über Grad der Behinderung
- Nachweis der Arbeitsplatzgefährdung
- Lohnkonto
Bewertungskriterien
- Ausmaß der Arbeitsplatzgefährdung
- Grad der Behinderung
- Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
Beschreibung
In Wien stellt ein Zuschussprogramm für Dienstgeber:innen eine gezielte Unterstützung bereit, um Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen langfristig zu sichern. Gefördert werden Mitarbeiter:innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent sowie Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr mit vergleichbaren Beeinträchtigungen, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund wirtschaftlicher oder sonstiger Gefährdung bedroht ist. Ziel ist es, Arbeitsplatzverluste zu verhindern, barrierefreie Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten und die nachhaltige Beschäftigung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken. Anträge können bei fortlaufend verfügbaren Mitteln jederzeit eingebracht werden.
Der Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent der Lohnkosten einschließlich Sozialversicherungsbeiträge ab, maximal in Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe pro Monat, und wird für eine Dauer von bis zu 36 Monaten gewährt. Fördervoraussetzungen umfassen einen glaubhaften Nachweis der Arbeitsplatzgefährdung, ein bestehendes Dienstverhältnis in Wien sowie Dokumente wie Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung, Nachweis der Gefährdung und Einsicht in das Lohnkonto. KMU profitieren von einem unkomplizierten Antragsverfahren ohne Fristbindung, das rasch für Planungssicherheit sorgt und die Wettbewerbsfähigkeit sichert.
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