ARF - Breitband Austria 2020
Förderung des Ausbaus symmetrischer Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Regionen Österreichs im Rahmen der Breitbandstrategie 2030.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Ausbaus symmetrischer Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in Gebieten mit Marktversagen, um bis Ende 2030 flächendeckende Gigabit-Zugänge bereitzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Glasfaseranbindung
- Bau von Leerrohrinfrastruktur
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis Marktversagen im Fördergebiet
- Telekommunikationsinfrastrukturbetreiber
- Beachtung des EU-Beihilferahmens (State Aid)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Technische Netzpläne
Bewertungskriterien
- Ausbau in Marktversagen-Gebieten
- Langfristige Nachhaltigkeit der Infrastruktur
- Technische Machbarkeit
- Kosteneffizienz
Beschreibung
Das Förderprogramm ARF – Breitband Austria 2020 unterstützt den flächendeckenden Ausbau symmetrischer Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Regionen Österreichs im Rahmen der Breitbandstrategie 2030. Gefördert werden Investitionskosten für Glasfaseranbindung sowie der Bau von Leerrohrinfrastruktur, um bis Ende 2030 überall in Österreich leistungsfähige Gigabit-Zugänge zu realisieren. Die bundesweit offene, fortlaufende Förderaktion richtet sich an Telekommunikationsinfrastrukturbetreiber:innen, Kommunen und Projektträger:innen und setzt voraus, dass im jeweiligen Gebiet ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt. Die Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Einklang mit dem EU-Beihilferahmen bereitgestellt und aus nationalen Mitteln sowie der Recovery and Resilience Facility (RRF) finanziert.
Bei der Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie technische Netzpläne einzureichen. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Bewertungskriterien: Ausbau in Marktversagen-Gebieten, langfristige Nachhaltigkeit der Infrastruktur, technische Machbarkeit und Kosteneffizienz. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können ihre Unterlagen jederzeit im Rahmen der Ausschreibungsleitfäden einreichen. Die Abwicklung, Kontrolle und Auszahlung erfolgen durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS). Das Programm leistet einen entscheidenden Beitrag zur Verringerung digitaler Ungleichheiten und schafft eine zukunftsfähige Basis für alle Bereiche der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft.
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