Zuschuss

ARF - Breitband Austria 2030 - Abwicklungskosten

Erbringung von administrativen Leistungen im Rahmen der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet durch die FFG als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Finanzen. Gültig ab 23.02.2022 bis Ausschöpfung des Volumens. Region Wien.

Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.02.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 9,1 Mio. €

Förderziel

Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2030: Access und OpenNet durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als Abwicklungsstelle. Dazu zählen die Vergabe von Förderungen bei der Einreichung, der Abschluss und die Überwachung der Förderungsverträge.

Förderfähige Ausgaben

  • Administrative Abwicklungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Bund und FFG
  • FFG als vertraglich ernannte Abwicklungsstelle

Beschreibung

Im Rahmen der Initiative „Breitband Austria 2030: Access und OpenNet“ übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als vertraglich ernannte Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Finanzen die zentralen administrativen Leistungen für Unternehmen in der Region Wien. Dazu zählen die Prüfung und Vergabe von Förderanträgen, der Abschluss sowie die laufende Überwachung der Förderverträge. Die Grundlage bildet der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Bund und FFG gemäß § 5 Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz. Ziel ist eine effiziente und transparente Abwicklung aller administrativen Zuwendungen im Gesamtvolumen von 9,1 Mio. Euro, das bis zur vollständigen Ausschöpfung der Mittel beantragt werden kann. Die Fördermaßnahmen unterstützen die Digitalisierungs- und Infrastrukturziele der Breitbandstrategie 2030, indem sie einen reibungslosen Förderprozess und rechtssichere Vertragskontrolle ermöglichen.

Unternehmen aus dem Digitalisierungs- und Infrastruktursektor können laufend Anträge einreichen, solange das Budget verfügbar ist. Förderfähig sind ausschließlich administrative Abwicklungskosten, die im Rahmen der Sonderrichtlinien BBA2030:Access und BBA2030:OpenNet anfallen. Die Maßnahmen tragen dazu bei, die flächendeckende Versorgung mit symmetrischen Gigabit-Netzzugängen bis Ende 2030 voranzutreiben und die Nutzung der Infrastruktur zu fördern. Durch diesen Zuschuss wird die Umsetzung der Breitbandstrategie auf Bundesebene unterstützt, indem die FFG als erfahrene Förderstelle die Verwaltung und Kontrolle der Mittel bündelt und professionelle Betreuung während des gesamten Projektzeitraums gewährleistet.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.