ARF - (Digitale) Forschungsinfrastrukturen
Förderung von Forschungsinfrastrukturen an österreichischen Universitäten zur Erschließung anspruchsvoller Fragestellungen und neuer Forschungsgebiete (z. B. Cloud-Computing, Quantencomputing) als Instrumente für exzellente Forschung, forschungsgeleitete Lehre, Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer. Finanziert von der EU – NextGenerationEU. Gültig ab 01.07.2022 bis zur Ausschöpfung des Budgets.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen an österreichischen Universitäten, um anspruchsvolle Fragestellungen und neue Forschungsgebiete zu erschließen, exzellente Forschung zu ermöglichen, forschungsgeleitete Lehre zu fördern, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden, Wissenstransfer und gesellschaftliche Innovationen voranzutreiben sowie die digitale Transformation in allen Bereichen der Wissenschaft zu bewältigen.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung durch eine österreichische Universität nach Universitätsgesetz 2002 §6(1)
Beschreibung
Innerhalb der EU-finanzierten Initiative NextGenerationEU wird österreichischen Universitäten ein Zuschussprogramm zur Verfügung gestellt, das den Ausbau und die Modernisierung (digitaler) Forschungsinfrastrukturen fördert. Ziel ist, innovative Einrichtungen wie High-Performance-Rechner, Cloud- und Quantencomputing-Plattformen zu errichten oder auszubauen, um anspruchsvolle Forschungsfragen sowie neue Fachgebiete zu erschließen. Diese Ausstattung dient neben exzellenter Forschung auch der forschungsgeleiteten Lehre und der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus unterstützt das Programm den Wissenstransfer in die Gesellschaft und trägt zur Profilbildung der Hochschulen sowie zur Bewältigung der digitalen Transformation in allen Wissenschaftsdisziplinen bei.
Antragsberechtigt sind alle österreichischen Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002. Eine Einreichung ist fortlaufend möglich, bis das Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro ausgeschöpft ist. Die Förderung zeichnet sich durch ihre Breitenwirkung in den Bereichen Forschung & Innovation, Wissenschaft, Digitalisierung sowie Aus- und Weiterbildung aus und leistet einen Beitrag, Österreich im internationalen Spitzenfeld zu verankern. Durch den kooperativen Einsatz neuer und bereits bestehender Infrastrukturkomponenten wird die Wettbewerbsfähigkeit in nationalen und internationalen Verbünden gestärkt. Die Einbindung dieser Infrastrukturvorhaben in die Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gewährleistet die strategische Verankerung digitaler Forschungsstrategien und verspricht einen nachhaltigen Effekt für den heimischen Innovationsstandort.
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