ARF - Förderung der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten
Bundesförderaktion Reparaturbonus für private Haushalte in Österreich: 50 % Zuschuss (max. 200 € je Reparatur, max. 30 € je Kostenvoranschlag). Anträge bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Steigerung der Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten und Fahrrädern in privaten Haushalten, Verlängerung der Produktlebenszyklen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie Senkung des Elektromüllaufkommens.
Förderfähige Ausgaben
- Arbeitszeit (inkl. Anfahrtskosten)
- Materialkosten
- Versandkosten bei Material- und Ersatzteilbestellungen
- Arbeitszeit für Kostenvoranschläge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neukauf von Geräten
- Austausch gegen neues oder generalüberholtes Gerät
- Reparaturen mit Ersatzanspruch Dritter
- gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- und Serviceleistungen
- Komponententausch ohne weitere Reparaturleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Österreich
- Geräte befinden sich im Eigentum der antragstellenden Person
- Einlösung des Reparatur-Bons bei teilnehmendem Partnerbetrieb
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Reparatur-Bon
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Antragseingangs
Beschreibung
Die Bundesförderaktion «Reparaturbonus» des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz unterstützt die nachhaltige Instandsetzung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern in privaten Haushalten. Mit einem Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Brutto-Kosten – maximal 200 Euro pro Reparatur beziehungsweise 30 Euro pro Kostenvoranschlag – werden Arbeitszeit inklusive Anfahrts- und Versandkosten sowie Materialaufwendungen und Aufwände für Kostenvoranschläge gefördert. Das Programm wird aus Mitteln des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2022–2026 und NextGenerationEU finanziert. Ziel ist die Verlängerung von Produktlebenszyklen, eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie eine Verringerung des Elektromüllaufkommens bei gleichzeitiger Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, die Eigentümer:innen ihrer Geräte sind, beantragen den digitalen Reparatur-Bon seit Beginn der Förderperiode am 1. April 2022 fortlaufend über das Online-Portal. Die Einlösung des Bons erfolgt bei teilnehmenden Partnerbetrieben, deren Liste im Portal abrufbar ist. Fördervoraussetzungen umfassen österreichischen Wohnsitz, eigenen Gerätebesitz und die Einlösung des Reparatur-Bons bei einem registrierten Betrieb. Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet; mit der Vorlage des Bons und der Begleichung der vollständigen Rechnung wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Durch das einfache Verfahren trägt der Reparaturbonus unmittelbar zur Ressourcenschonung, zur Stärkung regionaler Reparaturwirtschaft und zum aktiven Umweltengagement bei.