Zuschuss

ARF - Klimafitte Ortskerne - Gebäudesanierung und Begrünung

Förderung thermischer Gebäudesanierungen und Fassadenbegrünungen in Ortskernen in Wien zur Stärkung von Gemeinde- und Stadtzentren und zur Dekarbonisierung. Anträge ab 01.01.2022 bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Stärkung von Gemeinde- und Stadtzentren als aktiver Beitrag zum Klimaschutz und weitergehende Dekarbonisierung zur Erreichung der allgemeinen Klimaziele durch thermische Gebäudesanierungen, Fassadenbegrünungen und Entsiegelungsmaßnahmen in Ortskernen.

Förderfähige Ausgaben

  • Thermische Gebäudesanierungen
  • Fassadenbegrünungen
  • Entsiegelung von Stellplätzen im Zusammenhang mit Fassadenbegrünung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Lage im Ortskern durch Bestätigung der zuständigen Gemeinde oder Stadt

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Bestätigung der zuständigen Gemeinde oder Stadt
  2. Antragsformular (siehe Umweltfoerderung.at)

Beschreibung

Diese Förderung im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (NextGenerationEU) zielt darauf ab, Wiener Ortskerne durch thermische Sanierungen und Fassadenbegrünungen als lebendige Zentren zu stärken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten. Förderberechtigte sind unternehmerisch tätige Einheiten, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden und Städte sowie private und kommunale Gebäudeeigentümer:innen, sofern sich das Objekt innerhalb des Ortskerns befindet. Durch den gezielten Einbau verbesserter Dämmungen, den Austausch von Fenstern sowie die Begrünung von Fassaden lässt sich der Energieverbrauch merklich reduzieren und das Stadtklima positiv beeinflussen. Ergänzend werden Entsiegelungsmaßnahmen von Stellplätzen gefördert, wenn sie im Zusammenhang mit einer Begrünung stehen und so die Versickerung von Regenwasser stärken.

Die Zuwendung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der ab dem 1. Jänner 2022 bis zur Ausschöpfung des Budgets beantragt werden kann. Voraussetzung ist eine Bestätigung der zuständigen Kommune über die Lage im Ortskern sowie das ausgefüllte Antragsformular gemäß den Vorgaben auf Umweltfoerderung.at. Das Verfahren ist laufend geöffnet, sodass Projekte flexibel eingereicht und rasch umgesetzt werden können. Mit dieser Initiative werden nicht nur Emissionen gesenkt, sondern auch die Aufenthaltsqualität in historischen Stadt- und Gemeindeteilen gesteigert, wodurch langfristig attraktive, resiliente und klimaangepasste Ortskerne entstehen. Interessierte sollten frühzeitig sämtliche Nachweise beibringen, um von der Förderung zu profitieren.

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