Assistenten und Assistentinnen in Horten
Förderung der Anstellung von Assistentinnen und Assistenten in Oberösterreich zur Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Hort. Antrag unbefristet, Lohnkostenabrechnung erfolgt im Februar und Oktober.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Rechtsträgern von Horten zur Förderung und Unterstützung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuchs von Horten.
Förderfähige Ausgaben
- Lohnkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung bei der Fachberatung für Integration der Caritas Oberösterreich
- Förderung nur für Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und Oö. Chancengleichheitsgesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Online-Antrag
- Lohnkostenabrechnung über das Onlinesystem
Beschreibung
Die Förderung „Assistenten und Assistentinnen in Horten“ unterstützt in Oberösterreich ansässige Rechtsträger:innen (Vereine, Pfarren, Gemeinden) bei der Beschäftigung von Assistent:innen, die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Hortalltag individuell begleiten. Als unbefristetes Zuschussprogramm deckt sie die Lohnkosten ab und ermöglicht so eine qualitätsvolle integrative Betreuung. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich im Februar und Oktober auf Basis der elektronisch übermittelten Lohnkostenabrechnungen. Damit wird einerseits die frühzeitige Einbindung von Integrationskräften gefördert, andererseits sichergestellt, dass nur jene Assistenzstunden bezuschusst werden, die zuvor von der Fachberatung für Integration der Caritas Oberösterreich zugeteilt wurden. Als Rechtsgrundlage dient das Oberösterreichische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie das Oö. Chancengleichheitsgesetz, die gemeinsam die Anforderungen für die Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf definieren.
Für eine Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag sowie die detaillierte Lohnkostenabrechnung über das zentrale Onlinesystem erforderlich. Förderberechtigt sind ausschließlich jene Rechtsträger:innen von Horten, die nachweislich Kinder mit besonderen Bedürfnissen betreuen und die Genehmigung der Fachberatung für Integration eingeholt haben. Die Maßnahme richtet sich gezielt an Einrichtungen, die durch den Einsatz von Assistent:innen die Teilhabe und Entwicklung der Kinder im Hortbetrieb sichern möchten. Durch regelmäßige Stichprobenkontrollen vor Ort wird gewährleistet, dass die bereitgestellten Mittel zweckgemäß verwendet werden. Interessierte Organisationen können ohne zeitliche Begrenzung einen Antrag stellen und profitieren von der kontinuierlichen Finanzierung zur Stärkung der inklusiven Kinderbetreuung.