Zuschuss

Assistenz in Schulen

Förderung der Anstellung von Assistentinnen und Assistenten an Schulen in Oberösterreich zur Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Laufende Antragsstellung seit 11.11.2013.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Gefördert wird die Anstellung von Assistentinnen und Assistenten bei Schulerhaltern oder Dritten (z. B. Einrichtungen der Behindertenhilfe oder einschlägiger Organisationen), die Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Rahmen des Besuchs von Schulen fördern und unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten Assistenzkräfte

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag durch Schulerhalter bei der zuständigen Bildungsregion
  • Antrag der Eltern über die Schule
  • Nachweis des sonderpädagogischen Förderbedarfs des Kindes

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Beistellung (Formular S1)
  2. Dienstaufzeichnungen (Formular S4)
  3. Zielvereinbarung (Formular S5)

Beschreibung

Die Förderinitiative Assistenz in Schulen in Oberösterreich unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen bei der Anstellung von Assistenzpersonen an Pflichtschulen. Sie ist in den Themenfeldern Bildung, Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Aus- und Weiterbildung angesiedelt und trägt durch konkrete finanzielle Entlastung der Personalkosten zur Verbesserung der schulischen Teilhabe bei. Ziel ist die individuelle Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, um einen gleichberechtigten Schulbesuch zu ermöglichen und die gesellschaftliche Integration zu fördern. Als Zuschuss übernimmt die Maßnahme ausschließlich die nachgewiesenen Personalkosten von qualifizierten Assistenzkräften, die entweder direkt bei Schulerhalter:innen oder in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Behindertenhilfe eingesetzt werden. Seit dem Start am 11. November 2013 können Anträge laufend eingereicht werden, was eine flexible Planung und kontinuierliche Finanzierung gewährleistet.

Förderansprüche werden durch einen formlosen Antrag der Schulerhalter:innen bzw. der Eltern über die jeweilige Schule an die zuständige Bildungsregion geltend gemacht; zwingend ist der Nachweis des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Personalkosten der Assistenzkräfte. Zur Antragstellung und Abrechnung sind die Formulare S1 (Antrag auf Beistellung), S4 (Dienstaufzeichnungen) und S5 (Zielvereinbarung) einzureichen. Anträge können jederzeit ohne fixe Deadlines gestellt werden, wodurch die Maßnahme auch kurzfristig auf veränderte Bedarfe reagieren kann. Durch die unbefristete Antragsfrist lassen sich Betreuungsangebote bedarfsgerecht und dauerhaft etablieren. Die Maßnahme richtet sich gezielt an Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im Pflichtschulbereich, um deren schulische Leistungsfähigkeit und persönliche Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

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