Zuschuss

audit berufundfamilie

Das Land Kärnten fördert Unternehmen bei der Durchführung des audit berufundfamilie. Anträge können ab Beginn bis zum Abschluss des Auditierungsverfahrens eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.04.2016
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Fördersumme: Bis zu €2.500 je Erst-Audit; bis zu €1.500 je Re-Audit

Förderziel

Unterstützung von Unternehmen bei der Implementierung und Auditierung des Qualitätssiegels audit berufundfamilie, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Beratungs- und Begutachtungskosten für den Erst-Auditierungsprozess
  • Externe Beratungs- und Begutachtungskosten für die erste und zweite Re-Auditierung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Subventionsantrags bei der Abteilung 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung
  • Vorhaben muss einer im öffentlichen Interesse liegenden familienpolitischen Maßnahme dienen
  • Nachweis, dass das Vorhaben nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann
  • Vorlage eines Finanzierungsplans als Nachweis der Vollfinanzierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsantrag (Vordruck Abteilung 13)
  2. Finanzierungsplan
  3. Zuerkennung der Förderung von Familie & Beruf Management GmbH
  4. Originalrechnung AuditorIn
  5. Originalrechnung GutachterIn
  6. Überweisungsbelege (Original oder Onlinebanking)
  7. Aufstellung der umgesetzten und geplanten Maßnahmen

Beschreibung

Im Rahmen einer Initiative des Landes Kärnten unterstützt ein Zuschussprogramm Unternehmen bei der Einführung und Auditierung des Qualitätssiegels audit berufundfamilie. Zielsetzung ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken und eine familienfreundliche Unternehmenskultur nachhaltig zu verankern. Förderberechtigt sind Kärntner Betriebe jeder Größe, die den Erst-Auditierungsprozess oder eine Re-Auditierung durchführen lassen möchten. Einmalige Zuschüsse von bis zu €2.500 für Erst-Audits sowie bis zu €1.500 für die erste und zweite Re-Auditierung stehen zur Verfügung. Damit werden externe Beratungs- und Begutachtungskosten abgedeckt und interne Ressourcen für eine erfolgreiche Zertifizierung geschont.

Voraussetzung für die Mittelzusage ist die Einreichung eines Subventionsantrags bei der Abteilung 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie der Nachweis, dass das Vorhaben nicht aus eigenen Mitteln vollständig finanziert werden kann. Begleitend sind ein Finanzierungsplan sowie eine Bestätigung der Zuerkennung durch die Familie & Beruf Management GmbH einzureichen. Nach Durchführung müssen Originalrechnungen von Auditor:innen und Gutachter:innen, Überweisungsbelege sowie eine Übersicht über umgesetzte und geplante Maßnahmen als Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Anträge können fortlaufend ab Beginn bis zum Abschluss des Auditierungsverfahrens gestellt werden. Die Förderentscheidung erfolgt im Rahmen eines Ermessensverfahrens auf Basis einer familienpolitischen Maßnahmerichtlinie und zielt darauf ab, eine nachhaltige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu etablieren.

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