Auf dem Weg
Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Initiativen an den EU-Außengrenzen und in Europa zur Erstversorgung und Stärkung geflüchteter Menschen. Fortlaufende Fördermöglichkeiten.
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Förderkriterien
Förderziel
Wir unterstützen Organisationen und Projekte an den EU-Außengrenzen und in Europa, die geflüchteten Menschen medizinische Hilfe, materielle Versorgung, Unterbringung, rechtliche Beratung und psychosoziale sowie Bildungsangebote bieten, um ihnen neue Kraft, Zuversicht und Selbstständigkeit auf ihrem Weg in eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Medizinische Hilfe
- Lebensmittel- und Sachmittel
- Unterbringung (Housing)
- Rechtsberatung
- Psychosoziale Unterstützung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Freistellungsbescheid
Beschreibung
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Vereine und Initiativen, die an den EU-Außengrenzen und in Europa geflüchtete Menschen in der Erstversorgung und im Empowerment unterstützen. Mit einem finanziellen Zuschuss von bis zu 5.000 € werden Projekte in den Themenfeldern Migration, Gesundheit, Soziales, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- & Weiterbildung gestärkt. Gefördert werden dabei bedarfsorientierte Maßnahmen wie medizinische Hilfe, Lebensmittel- und Sachmittel, Unterbringung (Housing), rechtliche Beratung, psychosoziale Betreuung sowie Workshops und Trainings. Ziel ist es, geflüchteten Menschen neue Kraft, Selbstständigkeit und Zuversicht zu verleihen, damit sie ihre Lebensperspektiven aktiv gestalten können.
Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Freistellungsbescheid. Der Antrag erfolgt standardisiert über die Webseite der Stiftung :do und unterliegt festen Fristen, die auf der Website eingesehen werden können. Die Mittel werden sowohl als Strukturförderung für längerfristige Vorhaben als auch als Projektförderung für Anschubfinanzierungen und Anschlussprojekte vergeben. Es bestehen keine zeitlichen Höchstgrenzen für die Laufzeit, sodass Anträge fortlaufend eingereicht werden können. Eine formlose Kontaktaufnahme ist nicht möglich; die vollständige Beantragung erfordert den Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Ausschreibung legt den Schwerpunkt auf nachhaltige Wirkung und zielgerichtete Verwendung der Mittel, um eine professionelle und bedarfsgerechte Unterstützung von Schutzsuchenden sicherzustellen.
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