Zuschuss

Aufenthaltsstipendium Ahrenshoop (Künstlerhaus Lukas) der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

Einmonatiges Aufenthaltsstipendium für freischaffende Kunstschaffende aus Sachsen-Anhalt im Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop (Oktober 2026).

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.02.2026 Noch 13 Tage
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Fördersumme: 1.500 € plus Übernahme der Unterbringungs- und Reisekosten
Projektstart ab: 01.10.2026
Projektdauer: 1 Monat

Förderziel

Freiraum für künstlerische Praxis und Reflexion im international agierenden Künstlerhaus Lukas in Ahrenshoop durch Bereitstellung von Unterkunft, Atelier und Stipendium.

Förderfähige Ausgaben

  • Unterbringungskosten
  • Reisekosten
  • Stipendium

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • Nachweis beruflicher Erfolge und ausgewiesener künstlerischer Erfahrung
  • Freischaffende Tätigkeit als Hauptberuf
  • Studierende können sich nicht bewerben
  • Zeitliche Verfügbarkeit während des Stipendienzeitraums

Bewertungskriterien

  • Künstlerische Qualität des Vorhabens
  • Aussagekraft der eingereichten Arbeitsproben
  • Überzeugendes Motivationsschreiben

Beschreibung

Das Aufenthaltsstipendium Ahrenshoop eröffnet freischaffend tätigen Künstler:innen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt eine außergewöhnliche Möglichkeit, im Oktober 2026 während eines Monats im renommierten Künstlerhaus Lukas in Mecklenburg-Vorpommern zu arbeiten und zu reflektieren. Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt stellt für bis zu zwei Bewerber:innen ein Atelier, eine Wohnung sowie ein Stipendium in Höhe von 1.500 € bereit und übernimmt zudem die Reise- und Unterbringungskosten. Das international agierende Haus fördert transdisziplinären Austausch in den Bereichen Visuelle Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik und Kuratieren. Kinder und Partner:innen können nach Absprache phasenweise mitreisen, wobei keine professionelle Kinderbetreuung garantiert wird. Eine Split­tung des Stipendienzeitraums ist möglich, sollte jedoch im Wesentlichen dem ausgeschriebenen Zeitraum folgen.

Für die Förderung kommen ausschließlich im Haupterwerb freischaffende Künstler:innen mit nachgewiesenen beruflichen Erfolgen und künstlerischer Erfahrung in Frage; Studierende sind ausgeschlossen. Entscheidende Bewertungskriterien sind die künstlerische Qualität des angestrebten Vorhabens, die Aussagekraft der Arbeitsproben und das Motivationsschreiben. Bewerbungen müssen bis zum 9. Februar 2026 um 23:59 Uhr eingereicht sein. Die Vergabe erfolgt durch den Stiftungsrat in Zusammenarbeit mit dem künstlerischen Beirat. Das Programm bietet nicht nur Freiraum für konzentrierte Arbeit, sondern auch die Inspiration durch den malerischen Ostseehinterland-Charakter Ahrenshoops und den interdisziplinären Dialog mit internationalen Stipendiat:innen. Dieses Stipendium verspricht eine intensive Auseinandersetzung mit künstlerischen Projekten in einer ruhigen, aber inspirierenden Umgebung.

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