Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Bundesweite Förderung zum Aufbau öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge. Einreichung der Anträge im Förderaufruf C vom 26.05.2026 bis 07.07.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des flächendeckenden Ausbaus öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw) zur Beschleunigung des klimafreundlichen Straßengüterverkehrs.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur
- Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
- Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des Privatrechts oder natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Vorlage eines Netzanschlussbegehrens oder Zusicherung ausreichender Netzanschlusskapazität
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (easy-Online)
- Anlage 1 - Checkliste
- Ausfüllhilfe zur Antragseinreichung
- Selbsterklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (UIS)
Bewertungskriterien
- Förderintensität
- AFIR-Standort
- Durchleitungsmodell
Beschreibung
Der Förderaufruf C unterstützt den flächendeckenden Aufbau öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (e-Lkw) in ganz Deutschland. Ziel ist die Beschleunigung eines klimafreundlichen Straßengüterverkehrs durch leistungsfähige Ladeangebote an Verkehrsknotenpunkten, Rastanlagen, Lade-Hubs oder Umschlagpunkten. Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Deutschland, darunter gewerbliche Unternehmen, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Kommunen. Die Einreichung der Förderanträge erfolgt im easy-Online-Portal vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026, jeweils bis 23:59 Uhr.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Schnellladepunkte mit einer Mindestleistung von 100 kW pro Ladepunkt sowie der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme und optional Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Festbetragsfinanzierung mit einer maximalen Förderintensität von bis zu 500 Euro pro kW und einer Höchstfördersumme von 5 Mio. Euro pro Antrag. Voraussetzung für eine Zuwendung ist das Vorliegen einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und die Vorlage eines Netzanschlussbegehrens oder einer Zusicherung ausreichender Netzanschlusskapazität. Die Bewertung der Anträge erfolgt im wettbewerblichen Verfahren anhand der Kriterien Förderintensität (70 %), AFIR-Standortrelevanz (20 %) und Durchleitungsmodell (10 %). Die Projektdauer ist auf 30 Monate angesetzt.
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