Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung)
Altersunabhängige Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Material- und Unterhaltskosten bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Teilnehmenden an öffentlich-rechtlich geregelten Aufstiegsfortbildungen zur Vorbereitung auf anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfungen durch Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €
- Materialkosten für Meisterprüfungsprojekt bis 50% (max. 2.000 €)
- Monatlicher Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorbereitung auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Prüfung nach BBiG, HwO oder gleichwertigem Abschluss
- Mindestens 400 Unterrichtsstunden (200 Stunden bei erster Fortbildungsstufe)
- Dauer: Vollzeit max. 3 Jahre, Teilzeit max. 4 Jahre
- Erforderliche Vorqualifikation für Prüfungszulassung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt A (Antragsformular)
- Formblatt B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte)
- Formblatt Z (Zulassungsvoraussetzungen)
- Fortbildungsplan
- Bescheinigung Kranken- und Pflegeversicherung
Beschreibung
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderung) der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt Privatpersonen in Schleswig-Holstein bei der Vorbereitung auf öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Fortbildungsprüfungen wie Meistertitel, Fachwirt:innen oder Erzieher:innen. Altersunabhängig fördert das Programm bis zu 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (max. 15.000 €) sowie 50 % der Materialkosten für fachpraktische Arbeiten (max. 2.000 €). Bei Vollzeitmaßnahmen sind zusätzlich Unterhaltsbeiträge bis zu 1.724 € monatlich möglich. Die Förderung ist an Voraussetzungen geknüpft: Mindestens 400 Unterrichtsstunden (bzw. 200 Stunden bei der ersten Fortbildungsstufe), eine Dauer von maximal drei Jahren in Vollzeit bzw. vier Jahren in Teilzeit und der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation. Anträge können jederzeit eingereicht werden; die Bearbeitungszeit beträgt bis zu drei Monate.
Zur Antragstellung sind die Formblätter A (Antrag), B (Bescheinigung der Fortbildungsstätte) und Z (Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen) sowie ein Fortbildungsplan und der Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung vorzulegen. Während der Förderung sind Teilnehmende zur regelmäßigen Mitteilung von Änderungen (z. B. Fehlzeiten, Unterbrechungen oder geänderte Einkommensverhältnisse) verpflichtet. Die IB.SH gewährt den Zuschussanteil als Vollzuschuss, während der Darlehensanteil zinsgünstig über die KfW abgewickelt wird. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung können 50 % des Darlehens erlassen werden, unter bestimmten Bedingungen ist sogar ein vollständiger Erlass möglich. Dieses Förderangebot eröffnet Fachkräften vielfältige Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung und trägt zur Stärkung der Bildungslandschaft in Schleswig-Holstein bei.
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