Aufstiegsbonus I und II
Zuschuss für berufliche Fortbildungen und Existenzgründungen in Rheinland-Pfalz. Aufstiegsbonus I: 2.000 € pro Fortbildungsabschluss (DQR 6/7). Aufstiegsbonus II: 2.500 € für erstmalige gewerbliche Gründung. Anträge binnen 4 Monate nach Prüfung bzw. 12 Monate nach Gründung.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Personen bei beruflichen Fortbildungen (Meister- oder gleichwertige Fortbildungsprüfungen) und honoriert Existenzgründungen auf Basis dieser Fortbildungsabschlüsse.
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz
- Fortbildungsabschluss DQR Niveau 6 oder 7
- Prüfung nach dem 01.01.2020 für Bonus I
- Existenzgründung bis 10 Jahre nach Fortbildungsabschluss für Bonus II
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Prüfungszeugnis der Fortbildung
- Nachweis über Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort
- De-minimis-Erklärung
Beschreibung
Das Förderangebot richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz, die ihre berufliche Qualifikation auf DQR-Niveau 6 oder 7 nachgewiesen haben und nun eine Anerkennungsprämie oder Existenzgründung realisieren. Als einmaliger Zuschuss honoriert das Land Rheinland-Pfalz mit 2.000 € pro abgeschlossenem Fortbildungsnachweis (Meister:innen, Fachwirt:innen etc.) und würdigt damit die Gleichwertigkeit handwerklicher und kaufmännischer Qualifikationen mit akademischen Abschlüssen. Für die erstmalige gewerbliche Gründung auf Basis eines solchen Abschlusses steht ein Bonus von 2.500 € bereit. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt damit individuell Karrierewege und stärkt das Gründungsklima im Land.
Die Förderung kann als Aufstiegsbonus I innerhalb von vier Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses bzw. als Aufstiegsbonus II bis zwölf Monate nach der Existenzgründung beantragt werden. Zur Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Formular, Prüfungszeugnis, Nachweis über Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort sowie eine De-minimis-Erklärung einzureichen. Anspruchsberechtigt sind alle Absolvent:innen von Fortbildungsprüfungen seit dem 1. Januar 2020 und Gründer:innen, die innerhalb von zehn Jahren nach Prüfungsabschluss erstmals eine selbstständige Vollexistenz begründen, einen Betrieb übernehmen oder eine tätige Beteiligung eingehen. Zuständig für die Antragsprüfung sind die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Interessierte erhalten detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen bei den regionalen Kammern und auf den Webseiten der Fördergeber.