Aufwendungen für die Patientenanwaltschaft
Förderung der Personal- und Betriebskosten der Patientenanwaltschaft in Vorarlberg. Gültig seit 01.01.2014, unbegrenzt.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Sicherung und Wahrung der Rechte und Interessen von Patienten der Krankenanstalten und Klienten der Pflegeheime in Vorarlberg durch Förderung der Personal- und Betriebskosten der Patientenanwaltschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Geprüfte Jahresabrechnung durch Treuhandbüro
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Jahresabschluss
Beschreibung
Seit dem 1. Jänner 2014 stellt die Landesregierung Vorarlbergs einen unbefristeten Zuschuss für gemeinnützige Organisationen bereit, die als unabhängige Ombudsstelle in Krankenanstalten und Pflegeheimen fungieren. Die geförderte Patientenanwaltschaft berät Patient:innen und Klient:innen sowie deren Vertrauenspersonen, bearbeitet Beschwerden über Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Heilbehandlung, begleitet Beschwerdeführende vor der Schiedskommission und spricht Entschädigungen für Gesundheitsschäden zu. Damit trägt sie maßgeblich zur Transparenz und Qualitätssicherung im stationären Gesundheits- und Pflegebereich bei und stärkt die Rechte der Betroffenen in ganz Vorarlberg.
Gefördert werden sowohl Personalkosten als auch Betriebskosten in Form eines Direktzuschusses. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine geprüfte Jahresabrechnung durch ein Treuhandbüro; der aktuelle Jahresabschluss gilt als zentraler Nachweis im Antragsverfahren. Die Maßnahme ist Teil der Förderbereiche Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und verfügt über ein jährliches Budget von 0,4 Mio. Euro. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport (IVb), steuert die Quartalsvorauszahlungen und überwacht die Endabrechnung. Durch die unbefristete Laufzeit können Fördernehmer:innen langfristig planen und kontinuierlich sicherstellen, dass die Rechte von Patient:innen und Klient:innen gewahrt bleiben.