Aufzugseinbauten in Mehrwohnungshäusern - Investitionszuschuss
Investitionsbeitrag bis zu 35 % für den Einbau, Zubau oder die sicherheitstechnische Nachrüstung von Personenaufzügen in Wiener Mehrwohnungshäusern. Anträge seit 01.05.2021 unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Ein- oder Zubaus sowie der sicherheitstechnischen Nachrüstung von Personenaufzügen in Mehrwohnungshäusern in Wien, um Barrierefreiheit und Wohnkomfort zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Einbau oder Zubau von Personenaufzügen
- Sicherheitstechnische Nachrüstung bestehender Aufzüge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Förderungsantrag muss vor Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
- Das Objekt muss sich in ordnungsgemäßem Erhaltungszustand befinden oder in gleicher Bauführung gebracht werden.
- Der Personenaufzug muss über mindestens drei allgemein zugängliche Einstiegstellen verfügen.
- Errichtungs- oder Umbaukosten (zuzügl. Finanzierungskosten) dürfen in 80 % der anrechenbaren Einnahmen der nächsten 5 Jahre keine Deckung finden (Ausnahme für Aufzüge für Menschen mit besonderen Bedürfnissen).
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Topographie (Mietzinsliste, Eigentümerliste)
- Vollmacht(en)
- Pläne (soweit vorhanden)
- Bauaufträge (soweit vorhanden)
- Kostenvoranschläge (soweit vorhanden)
Beschreibung
Die Investitionsförderung für Aufzugseinbauten in Wiener Mehrwohnungshäusern unterstützt Eigentümer:innen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen beim Ein- oder Zubau sowie bei der sicherheitstechnischen Nachrüstung von Personenaufzügen. Mit einem Zuschuss von bis zu 35 % der anerkannten Ausgaben trägt die Stadt Wien dazu bei, Barrierefreiheit und Wohnkomfort in Bestandsgebäuden nachhaltig zu verbessern. Die Bemessungsgrundlage ist auf maximal 30.000 € für drei allgemein zugängliche Stationen sowie jeweils 7.000 € pro zusätzlicher Station begrenzt. Förderanträge können seit dem 01. Mai 2021 fortlaufend und ohne Fristende eingereicht werden, sofern das Objekt in einem ordnungsgemäßen Erhaltungszustand ist und der Aufzug über mindestens drei allgemein zugängliche Einstiegstellen verfügt.
Interessierte Teilnehmer:innen reichen den Antrag vor Ausführung der Maßnahmen bei der Magistratsabteilung 50 ein und fügen aktuelle Nachweise bei, darunter Grundbuchauszug, Topographie (Mietzins- und Eigentümer:innenliste), erforderliche Vollmachten sowie vorhandene Pläne, Bauaufträge und Kostenvoranschläge. Förderfähig sind sowohl der Ein- oder Zubau neuer Aufzüge als auch die technische Nachrüstung bestehender Anlagen. Voraussetzung für die Zusage ist, dass Errichtungs- und Umbaukosten (zzgl. Finanzierungskosten) nicht zu mehr als 80 % durch die prognostizierten Einnahmen der nächsten fünf Jahre gedeckt werden können – ausgenommen Aufzüge für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dieses auf Dauer angelegte Programm zielt darauf ab, das Stadtbild zu modernisieren und die Wohnqualität für alle Altersgruppen und Mobilitätsstufen zu erhöhen.