Aus Alt wird Zukunft: Kostenfreie Beratung zu Förderchancen für Eigentümer in der Dorfregion "Untere Ilmenau"
Kostenfreie und unverbindliche Beratung zu Fördermöglichkeiten für Sanierung, Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden in den Gemeinden Handorf, Wittorf und Drage/Binnenmarsch. Anträge bis 30.09.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung einer kostenfreien Erstberatung im Rahmen der ZILE-Richtlinie des Landes Niedersachsen für Eigentümerinnen und Eigentümer in der Dorfregion Untere Ilmenau, um die Förderfähigkeit geplanter Sanierungs-, Modernisierungs- oder Umnutzungsmaßnahmen an landschaftstypischen und ortsbildprägenden Gebäuden bis Baujahr ca. 1955 und Hofflächen zu prüfen und eine zielgerichtete Antragstellung vorzubereiten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum in Handorf, Wittorf oder Drage/Binnenmarsch
- Planung von Sanierungs-, Modernisierungs- oder Umnutzungsmaßnahmen
- Einreichung eines Antrags bis 30.09.2026
Beschreibung
Die Initiative bietet Eigentümer:innen in der Dorfregion Untere Ilmenau (Handorf, Wittorf und Drage/Binnenmarsch) eine kostenfreie, unverbindliche Erstberatung zu Fördermöglichkeiten für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsmaßnahmen an landschaftstypischen und ortsbildprägenden Gebäuden (bis Baujahr ca. 1955) sowie Hofflächen. Im Rahmen der ZILE-Richtlinie des Landes Niedersachsen werden individuelle Förderchancen geprüft und alle relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen und infrastrukturellen Aspekte beleuchtet. Die Beratung zielt darauf ab, die Förderfähigkeit geplanter Projekte transparent darzustellen und Eigentümer:innen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektplanung zu bieten. Anträge können bis zum 30. September 2026 gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind private Eigentümer:innen mit Vorhaben in den genannten Gemeinden, die eine Antragseinreichung fristgerecht bis zum 30.09.2026 vorbereiten. Die kostenfreie Beratung unterstützt dabei, Anforderungen der Förderprogramme zu verstehen und Unterlagen zielgerichtet aufzubereiten. Gefördert werden unter anderem die äußere Gestaltung und Revitalisierung leerstehender Substanz, die Anpassung landwirtschaftlicher Bauten durch Umnutzung sowie infrastrukturelle Begleitmaßnahmen. Die Leitstelle stellt sicher, dass Finanzierungsmöglichkeiten aus Städtebau- und Denkmalschutzfonds optimal ausgeschöpft werden. Eigentümer:innen erhalten praktische Handlungsempfehlungen zur Antragsstruktur, kalkulationsorientierte Tipps zu förderfähigen Kosten und eine Übersicht über den weiteren Ablauf im Förderverfahren.
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