Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL)
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuschüsse für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Pilotprojekte im Abwasserbereich zur Verbesserung der Gewässergüte. Anträge sind mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Pilotanlagen, Pilotprojekten sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Personals in Abwasseranlagen zur Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte im Freistaat Thüringen.
Förderfähige Ausgaben
- Pilotanlagen
- Pilotprojekte
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Personals
- Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis wasserrechtlicher Genehmigungen und geprüfter Vorplanungsunterlagen für Pilotanlagen
- Einreichung von Konzepten für Pilotprojekte sowie Erfahrungsaustausche, Schulungen und Seminare
- Darlegung des Ausbildungsbedarfs und der Weiterbeschäftigungsperspektiven bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Befürwortung von Pilotanlagen und Pilotprojekten durch das zuständige Ministerium vor Antragstellung
- Antragseingang mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Wasserrechtliche Genehmigungen
- Geprüfte Vorplanungsunterlagen
- Konzepte für Pilotprojekte, Schulungen und Seminare
- Nachweis des Ausbildungsbedarfs und der Weiterbeschäftigungsperspektiven
- Befürwortung durch das zuständige Ministerium
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen gewährt über die Richtlinie Aus- und Fortbildung sowie innovative Maßnahmen im Abwasserbereich (AbwInnovRL) gezielte Zuschüsse für Pilotanlagen, Pilotprojekte sowie fachliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Mitarbeiter:innen in kommunalen und regionalen Abwasseranlagen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Gewässergüte durch technologische Innovationen, qualifizierte Fachkräfteentwicklung und interkommunalen Erfahrungsaustausch. Förderberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gemeinden, Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände, die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) e. V. sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Schwerpunkt Abwasser. Die Förderung erstreckt sich auf Infrastrukturvorhaben, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienz- und Klimaschutzprojekte im Städtebau und deckt Zuschussquoten von 50 % bis 100 % der anerkennungsfähigen Ausgaben ab. Durch die fortlaufende Förderbarkeit lassen sich innovative Konzepte flexibel planen und realisieren.
Für eine erfolgreiche Antragstellung sind wasserrechtliche Genehmigungen, geprüfte Vorplanungsunterlagen und detaillierte Konzepte für Pilotprojekte, Schulungen oder Seminare nachzuweisen, zudem muss das zuständige Ministerium Pilotvorhaben vorab befürworten. Ausbildungsmaßnahmen setzen einen klaren Nachweis des Qualifizierungsbedarfs und Perspektiven zur Weiterbeschäftigung voraus. Die pauschalen Zuschusshöhen für die Ausbildung von Abwasserfachkräften betragen im 1. Ausbildungsjahr 7.700 €, im 2. Ausbildungsjahr 4.600 € und im 3. Ausbildungsjahr 1.500 €. Anträge sind mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen; regionale Anlaufstellen in Erfurt, Nordhausen, Gera, Eisenach und Suhl unterstützen bei fachlichen Fragen. Mit dieser Förderung werden innovative Verfahren im Abwasserbereich angeregt und langfristig qualifiziertes Personal für einen effektiven Gewässerschutz gewonnen.
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