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Zuschuss

Aus- und Weiterbildungen mit Zuschuss (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABMZS

Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte in Österreich gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung. Online-Antrag über das SWF-Portal. Gültig von 01.01.2023 bis 31.12.2025.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2025 Frist abgelaufen
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 7.000 € pro Beschäftigungsjahr bzw. 3.500 € pro Aus- und Weiterbildungsmonat
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte zu verbessern, kontinuierliche Beschäftigung zu ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation zu vermitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurs- und Prüfungskosten
  • Kosten für Unterlagen
  • diverse Gebühren
  • Lohn-/Gehaltskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zeitarbeitskräfte gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen ab 01.01.2023
  • Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens im SWF-Onlineportal
  • Keine wirtschaftliche Verflechtung zwischen AKÜ und Bildungseinrichtung
  • Bildungseinrichtung muss SWF-Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben
  • Keine Förderung im ersten Beschäftigungsmonat bzw. bei geringfügig Beschäftigten in den ersten drei Monaten
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
  2. Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
  3. Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
  4. unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung
  5. unterschriebener SWF-Förderantrag
  6. Versicherungsdatenauszug (VDA)
  7. Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
  8. drei Lohn-/Gehaltszettel vor Beginn der Maßnahme
  9. ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen
  10. Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
  11. Teilnahmebestätigung(en)
  12. Zeugnis(se)/Zertifikat(e), wenn vorhanden
  13. AMS-Leistungsnachweis (Bildungskarenz, -teilzeit, Fachkräftestipendium)
  14. optional: Begründung bei Überschreitung der Fördergrenzen oder E-Learning
  15. optional: Praxisnachweis(e)

Beschreibung

Die Förderung unterstützt Zeitarbeitskräfte in ganz Österreich bei beruflichen Aus- und Weiterbildungen gemäß § 3 der SWF-Leistungsordnung und zielt darauf ab, Einsatzfähigkeit und Qualifikation nachhaltig zu steigern. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über den gesamten Förderzeitraum sowie die pünktliche Entrichtung der Beiträge durch das Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen im SWF-Onlineportal. Anträge können bis 31. Dezember 2025 laufend über das SWF-Portal eingereicht werden. Der Zuschuss wird als Ergänzungszahlung zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld oder Fachkräftestipendium gewährt und entfällt, sobald die Bezugsleistung endet. E-Learning-Angebote werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert.

Gefördert werden Kurs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten, diverse Gebühren sowie Lohn- und Gehaltskosten bis zu 7.000 € pro Beschäftigungsjahr oder 3.500 € pro Weiterbildungsmonat innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem die Registrierung der Einrichtung im SWF-Portal, einen aktuellen Firmenbuchauszug und Gewerbeschein bei Erstregistrierung, das Angebot der Bildungsstätte, unterschriebene Förder- und Datenschutzformulare, Dienstverträge gemäß § 12 AÜG sowie Lohn-/Gehaltsnachweise vor und während der Maßnahme. Eine schriftliche Zusage des SWF ist vor Kursstart notwendig. Nach Abschluss sind Teilnahmebestätigungen, Zeugnisse oder Zertifikate sowie gegebenenfalls AMS-Leistungsnachweise zur Abrechnung hochzuladen. Durch die Kombination von finanzieller Unterstützung und praxisnahen Qualifizierungsangeboten trägt das Programm zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Sicherung von Beschäftigungsperspektiven bei.

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