Zuschuss

Aus- und Weiterbildungen mit Zuschuss (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABMZS

Zuschuss für Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 SWF-Leistungsordnung für Zeitarbeitskräfte in Österreich als Ergänzung zum Weiterbildungsgeld, Bildungsteilzeitgeld oder Fachkräftestipendium. Antragstellung bis 31.12.2026 über das SWF-Onlineportal.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu € 7.000 pro Jahr und Zeitarbeitskraft
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung der verbesserten Einsatzfähigkeit und kontinuierlichen Beschäftigung von Zeitarbeitskräften durch finanzielle Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungen sowie Vermittlung förderlicher Qualifikationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurs- und Prüfungskosten
  • Kosten für Unterlagen
  • Gebühren
  • Lohn- und Gehaltskosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen vor Registrierung im SWF-Onlineportal
  • Aus- und Weiterbildungen ohne SWF-Genehmigung oder nicht gelistet
  • Kosten und Dauer oberhalb der Grenzen ohne Vorstandsgenehmigung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zeitarbeitskraft bei gewerblichem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen ab 01.01.2023
  • Registrierung des Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmens im SWF-Onlineportal
  • Förderung nur für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen mit abgeschlossener SWF-Rahmenvereinbarung
  • Keine Förderung im ersten Beschäftigungsmonat bzw. innerhalb der ersten drei Monate bei geringfügig Beschäftigten
  • Positive Genehmigung des Vorstands erforderlich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
  2. Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
  3. Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
  4. Datenschutz-Einwilligungserklärung
  5. SWF-Förderantrag
  6. Versicherungsdatenauszug (VDA)
  7. Dienstvertrag und aktuelle Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
  8. Drei Lohn-/Gehaltszettel vor Beginn der Maßnahme
  9. Ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen
  10. Rechnung(en) der Bildungseinrichtung
  11. Teilnahmebestätigung(en)
  12. Zeugnis(se)/Zertifikat(e)
  13. AMS-Leistungsnachweis (Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium)
  14. Optional: Begründung bei Überschreitung der Fördergrenzen oder E-Learning
  15. Optional: Praxisnachweis(e)

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem vorangegangenen Beschäftigungsausmaß
  • Positive Vorstandsgenehmigung
  • Listung im SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis

Beschreibung

Die Förderung unterstützt Zeitarbeitskräfte in ganz Österreich bei der beruflichen Qualifizierung durch finanzielle Zuschüsse zu Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung. Ziel ist die Steigerung der Einsatzfähigkeit und die langfristige Beschäftigung in einem bestehenden unaufgelösten Arbeits- oder Dienstverhältnis. Antragsteller:innen müssen zu Beginn und bis zum Ende der Maßnahme bei einem ordnungsgemäß registrierten Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen beschäftigt sein, das seine Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds pünktlich entrichtet hat. Gefördert werden ausschließlich Kurse und Prüfungen, Unterlagen, Gebühren sowie Lohn- und Gehaltskosten bei anerkannten Bildungseinrichtungen mit abgeschlossener SWF-Rahmenvereinbarung. E-Learning-Angebote sind in Ausnahmefällen zulässig.

Über das SWF-Onlineportal können private Zeitarbeitskräfte bis 31.12.2026 einen Antrag stellen. Nach positiver Genehmigung des Vorstands werden maximale Zuschüsse von bis zu 7.000 € pro Jahr gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Aus- oder Weiterbildung eingereicht sein, Nachweise wie Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und Abrechnungsunterlagen sind binnen sechs Monaten nach Abschluss hochzuladen. Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem eine Übereinstimmung des wöchentlichen Ausbildungsumfangs mit dem vorangegangenen Beschäftigungsausmaß sowie die Listung der Maßnahme im SWF-Aus- und Weiterbildungsverzeichnis. Durch die Kombination mit Bildungskarenz-, Bildungsteilzeitgeld oder Fachkräftestipendium entsteht eine attraktive Ergänzung, um berufliche Perspektiven nachhaltig zu stärken und Qualifikationsdefizite abzubauen. Interessierte Zeitarbeitskräfte gewinnen hiermit Zugang zu Weiterbildungsangeboten, die ihre Marktchancen entscheidend verbessern.

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