Zuschuss

Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes

Förderung zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige, Ausweitung der Öffnungszeiten, Steigerung der Strukturqualität und Unterstützung von Tageseltern im Land Salzburg.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Ziel ist der Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes im Land Salzburg durch Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige, Ausweitung VIF-konformer Öffnungszeiten, Maßnahmen zur Steigerung der Strukturqualität sowie Förderung bei Tageseltern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Bauliche und sächliche Ausstattungen
  • Maßnahmen zur Strukturqualitätssteigerung
  • Ausweitung der Öffnungszeiten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Land Salzburg
  • Angebot von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige
  • VIF-konforme Öffnungszeiten

Beschreibung

Das Förderprogramm zum Ausbau des Kinderbildungs- und betreuungsangebotes im Land Salzburg unterstützt öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie Privatpersonen dabei, zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterzuentwickeln. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten, Investitionen in bauliche und sächliche Ausstattungen sowie Initiativen zur Steigerung der Strukturqualität. Ebenso werden Tageseltern finanziell entlastet, um die Betreuungsinfrastruktur im Bundesland Salzburg flächendeckend zu stärken und familienergänzende Betreuungszeiten auszubauen.

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses, der fortlaufend beantragt werden kann. Antragsberechtigt sind Betreiber:innen institutioneller Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie registrierte Tageseltern, die Plätze für unter Dreijährige anbieten und die Voraussetzungen für VIF-konforme Öffnungszeiten erfüllen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, bauliche Anpassungen, Mobiliar, Spielmaterial sowie gezielte Strukturqualitätsmaßnahmen. Eine kontinuierliche Auszahlung im Rahmen jährlicher Einmalzahlungen ermöglicht eine verlässliche Planung und Umsetzung. Ziel ist es, die frühkindliche Förderung im Sinne einer bedarfsgerechten und inklusiven Bildungsoffensive im Land Salzburg nachhaltig zu verbessern und eine hochwertige pädagogische Betreuung sicherzustellen.

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