Zuschuss

Ausbau ganztägiger Schulformen

Förderung und Zweckzuschüsse zum Ausbau ganztägiger Schulformen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Infrastruktur- und Personalmaßnahmen. Anträge über den Schulerhalter bei der zuständigen Landesbehörde. Gültig von 01.09.2019 bis 31.08.2032.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09. - 31.08.2032
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Wien
Fördersumme: Max. 55.000 € pro Gruppe (Infrastruktur); max. 9.000 € pro Gruppe/Jahr (Personalkosten Freizeitbereich); max. 6.500 €...

Förderziel

Entsprechend dem Ziel eines flächendeckenden Angebots an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen für 40 % der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen werden Förderungen und Zweckzuschüsse für die Verbesserung der schulischen Infrastruktur und zur Abdeckung tatsächlicher Personalkosten in der schulischen Tagesbetreuung gewährt.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ganztägiger Schulformen
  • Schaffung von Kommunikations- und Regenerationszonen
  • Bereiche für Sport- und Freizeitgestaltung
  • Adaptierung von Räumlichkeiten für individuelle Förderung und Kleingruppen
  • Ausbau barrierefreier und behindertengerechter Infrastruktur
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch den Schulerhalter bei der zuständigen Landesbehörde
  • Ganztägig geführte öffentliche Volksschulen, Neue Mittelschulen, polytechnische Schulen und Sonderschulen (ausgenommen Praxisschulen)
  • Ganztägig geführte private Volksschulen, Neue Mittelschulen, polytechnische Schulen, Sonderschulen und Unterstufen allgemein bildender höherer Schulen mit Öffentlichkeitsrecht
  • Private Statutschulen mit Öffentlichkeitsrecht bis zur neunten Schulstufe mit vergleichbarem Betreuungsteil
  • Außerschulische Ferienbetreuungen an ganztägigen Schulformen

Beschreibung

Der Ausbau ganztägiger Schulformen unterstützt Schulträger:innen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien bei der Etablierung eines flächendeckenden Tagesbetreuungsangebots für Pflichtschüler:innen. Gefördert werden öffentliche und private Volksschulen, Neue Mittelschulen, polytechnische Schulen sowie Sonderschulen und vergleichbare Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Ziel ist es, für 40 % der 6- bis 15-Jährigen bzw. in 85 % der allgemein bildenden Pflichtschulen eine verbindliche Tagesbetreuung sicherzustellen. Investitionszuschüsse decken sowohl bauliche als auch personale Bedarfe ab und tragen so zur Verbesserung der Lern-, Kommunikations- und Erholungsräume bei.

Im Fokus stehen infrastrukturbezogene Maßnahmen wie die Schaffung von Kommunikations- und Regenerationszonen, Sport- und Freizeitbereichen, barrierefreien Zugängen oder Mensaräumen (bis zu 55 000 € pro Gruppe) sowie Personalkosten für die schulische Freizeitbetreuung (max. 9 000 € pro Gruppe/Jahr) und Ferienangebote (max. 6 500 € pro Gruppe/Jahr). Anträge sind von den Schulträger:innen über die zuständige Landesbehörde einzureichen. Die Förderdauer reicht vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2032. Mit dieser Unterstützung wird nicht nur die räumliche Ausstattung optimiert, sondern auch die pädagogische Begleitung im Ganztag gestärkt.

Antrag starten →