Ausbau von Pflegeplätzen in Bayern
Förderung des bedarfsgerechten Ausbaus und der Modernisierung von Pflegeplätzen in Bayern mit dem Ziel, Pflegebedürftigen ein längeres Verbleiben zu Hause und im sozialen Nahraum zu ermöglichen. Anträge bis 31.10. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte, flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung in ihrem sozialen Nahraum bleiben können.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Versorgungsvertrag mit Pflegekasse nach §§ 72 ff. SGB XI
- Barrierefreie Gestaltung gem. DIN 18040-2
- Einzelzimmer als Regelangebot
- Bauliche Anforderungen nach AVPfleWoqG
- Nachweis des Bedarfs durch kommunalen Aufgabenträger
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Lageplan M 1:1000
- Pläne M 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Kreditbereitschaftserklärung
- Bedarfsbestätigung
- Antragsformular – Phase 1 bzw. Phase 2
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ unterstützt der Freistaat Bayern gemeinnützige Organisationen, Verbände, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen bei der Schaffung, Modernisierung und bedarfsgerechten Erweiterung von Pflegeplätzen. Im Fokus stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege, ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie Begegnungsstätten und vollstationäre Dauerpflegeformen mit und ohne Öffnung in den sozialen Nahraum. Bis zu 100.000 € pro neu geschaffenen Pflegeplatz und eine Förderquote zwischen 60 % und 90 % erlauben eine anteilige Finanzierung von Bau- und Investitionskosten nach DIN 18040-2 und AVPfleWoqG. Anträge sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres einzureichen. Ein vollständiger Antrag umfasst eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Finanzierungsplan, Lage- und Ausführungspläne (M 1 : 1000 und M 1 : 100), eine Kreditbereitschaftserklärung, die kommunale Bedarfsbestätigung sowie die beidseitig unterschriebenen Antragsformulare der Phasen 1 und 2.
Der Erweiterung liegen verbindliche Ziele zugrunde: Eine flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie Pflegeinfrastruktur soll den Verbleib Pflegebedürftiger in vertrauter Umgebung fördern und Ehrenamtlichen sowie An- und Zugehörigen die Teilhabe erleichtern. Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit und Zielgruppenrelevanz dienen als Auswahlkriterien. Geförderte Maßnahmen sollen Einzelzimmer als Regelangebot bereitstellen, demenzielles Verhalten berücksichtigen und die Öffnung in den sozialen Nahraum durch niedrigschwellige Begegnungs- und Betreuungsangebote ermöglichen. Eine eng abgestimmte Projekt- und Bauplanung sichert Qualitätsstandards und trägt dazu bei, die pflegerische Versorgung in Bayern langfristig zu stabilisieren.