Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge
Wenn Sie Fachkräfte beschäftigen, die Menschen mit Asylhintergrund sowie mit Migrationshintergrund bei der Integration in Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt die Integration in Ausbildung von Menschen mit Asylhintergrund sowie von Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, indem Fachkräfte für Akquise, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge eingesetzt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähige Träger, die über einen längeren Zeitraum Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchgeführt haben (z.B. Kommunen)
- Einsatz fachlich qualifizierter Fachkräfte
- Mindest-Eigenanteil von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Vorlage einer aktuellen arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelle arbeitsmarktpolitische Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit
- Mindestens ein Unterstützungsschreiben (bei Erstantrag)
- Antragsformular
Bewertungskriterien
- Konzeptuelle Zielerreichung
- Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte
- Wirtschaftliche Einsatzplanung
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert mit diesem Programm die Integration von Menschen mit Asylhintergrund sowie von Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen in den Bereich Ausbildung. Fachkräfte, die in den Phasen Akquise, Beratung, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge gezielt junge Teilnehmer:innen bei der Suche nach Ausbildungsplätzen unterstützen, werden gefördert. Durch den Einsatz fachlich qualifizierter Mitarbeiter:innen sollen nicht nur Ausbildungsbetriebe, sondern auch potenzielle Ausbildungs- und Praktikumsstellen gezielt akquiriert und begleitet werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wie Personal- und Sachkosten, übernommen werden, vorausgesetzt, dass ein Mindest-Eigenanteil von zehn Prozent vorliegt.
Rechtsfähige Träger, wie beispielsweise Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die über einen längeren Zeitraum Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchgeführt haben, sind förderberechtigt. Voraussetzung ist der Einsatz von Fachkräften, die über die notwendige Qualifikation und Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe verfügen. Zudem ist zur Antragstellung die Vorlage einer aktuellen arbeitsmarktpolitischen Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit erforderlich. Die Förderung richtet sich an eine vielfältige Zielgruppe, zu der Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte, Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylbewerber:innen mit positiver Bleibeperspektive sowie geduldete Personen mit Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung gehören – ergänzt durch bei Bedarf auch Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen, die über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Integration in Ausbildung nachhaltig zu unterstützen und dabei regionale Besonderheiten in Bayern zu berücksichtigen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften, Ausbildungsbetrieben und weiteren Kooperationspartner:innen wird eine bedarfsorientierte Angebotsstruktur geschaffen, die sowohl die berufliche Orientierung als auch die langfristige Perspektive der Zielgruppe verbessert. Die Antragsstellung erfolgt in der Regel vier bis fünf Monate vor Projektbeginn und unterliegt einer konsequenten Prüfung der konzeptionellen Zielerreichung, der Qualifikation des eingesetzten Personals sowie einer wirtschaftlichen Einsatzplanung. Mit dieser Unterstützung leistet der Freistaat Bayern einen wichtigen Beitrag zu einem inklusiven und zukunftsorientierten Ausbildungsumfeld.