AusbildungsFIT
Förderung für Träger, die Jugendliche mit Defiziten in sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken dabei unterstützen, notwendige Basiskompetenzen nachzuholen und an weiterführende Ausbildungen heranzuführen. Laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Trägern, die Jugendliche mit Defiziten in sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken bei der Beseitigung dieser Defizite unterstützen und ihnen den Zugang zu weiterführenden Ausbildungen ermöglichen. Ziel ist die Integration der Jugendlichen in Ausbildungswege und in den Arbeitsmarkt sowie die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bereitstellung der Maßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene
- Mitarbeiter:innen müssen pädagogische Qualifikationen aufweisen
Beschreibung
AusbildungsFIT unterstützt bundesweit Trägerorganisationen, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Defiziten in sozialen Kompetenzen und Kulturtechniken fördern. Gefördert werden gemeinnützige Vereine, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen, die ein individuelles Nachholen grundlegender Basiskompetenzen ermöglichen. Ziel ist die nachhaltige Integration der Teilnehmenden in weiterführende Ausbildungen und in den Arbeitsmarkt, um langfristig die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Die Förderung erfolgt als laufender Zuschuss und deckt Maßnahmen ab, die praktisches Arbeiten in Projekten und externen Wirtschaftsbetrieben, sozialpädagogische sowie psychologische Begleitung in Einzel- und Gruppenberatung und individuell unterstütztes Lernen verknüpfen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Bereitstellung des Förderangebots für Jugendliche und junge Erwachsene sowie der Einsatz pädagogisch qualifizierter Mitarbeiter:innen. Anträge können seit dem 1. Oktober 2019 bis zur Ausschöpfung des Gesamtvolumens von 1,13 Mio. Euro eingereicht werden. Die Rechtsgrundlage bildet § 4 des Ausbildungspflichtgesetzes. Mit AusbildungsFIT werden Träger befähigt, benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu weiterführender Bildung zu eröffnen und damit Perspektiven für eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu schaffen.