Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW
Jährliche Pauschalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für den vergünstigten Schülerinnen-, Schüler- und Ausbildungsverkehr im Linienverkehr – Auszahlung 70 % zum 1. Mai und 30 % zum 1. Oktober.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzierung des vergünstigten Schülerinnen- und Schülerverkehrs sowie Ausbildungsverkehrs im Linienverkehr durch die Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW.
Förderfähige Ausgaben
- Finanzierung von Zeitfahrschein-Ermäßigungen im Ausbildungsverkehr
- Maßnahmen zur Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten
- Aufwendungen für die Abwicklung der Pauschale
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufgabenträgerschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW
- Anteil am Ausbildungsverkehr entsprechend dem Anteil an den Ausgleichsansprüchen 2008
- Mindestens 87,5 % der Pauschale müssen für vergünstigten Ausbildungsverkehr eingesetzt werden
Beschreibung
Die Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW ist eine jährliche Pauschalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung vergünstigter Zeitfahrscheine für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende im öffentlichen Linienverkehr. Berechtigte sind die Aufgabenträger:innen gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW (kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände) in Nordrhein-Westfalen. Ab 2012 stehen jährlich insgesamt 130 Mio. € über Landesmittel zur Verfügung, deren Verteilung sich nach dem örtlichen Anteil an den Ausgleichsansprüchen des Jahres 2008 richtet. 70 % des Zuwendungsbetrags werden jeweils zum 1. Mai und 30 % zum 1. Oktober ausgezahlt, ohne dass eine gesonderte Antragstellung erforderlich ist.
Mindestens 87,5 % der Pauschale müssen als Ausgleich für Einnahmeausfälle bei Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr eingesetzt werden. Bis zu 12,5 % können diskriminierungsfrei für Maßnahmen zur Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten, für Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr oder für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Pauschale verwendet werden. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen die Refinanzierung von Zeitfahrschein-Ermäßigungen, projektbezogene Tarifoptimierungen und Aufwendungen für die Abwicklung der Fördermaßnahme. Die Zuwendungsbedingungen schreiben eine proportionale Verteilung nach Erträgen der Verkehrsunternehmen im jeweiligen Aufgabenträgergebiet vor und gewährleisten so eine bedarfsorientierte Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs für junge Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen.
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