Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Ausfallbürgschaften für niedersächsische KMU und landwirtschaftliche Betriebe zur Sicherung von Krediten, bis zu 100 % Übernahme, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des niedersächsischen Mittelstands und landwirtschaftlicher Betriebe durch Übernahme von Kreditausfallrisiken, um Unternehmensgründungen, -nachfolgen sowie Investitionen in Mobilien, Immobilien und Betriebsmittel zu erleichtern.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Mobilien
- Investitionen in Immobilien
- Betriebsmittelkredite
- Gründungs- und Nachfolgefinanzierungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
- Tragfähiges Finanzierungskonzept bzw. Bonität
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen im Finanzierungsportal
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- Bilanzen und Jahresabschlüsse
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
Bewertungskriterien
- Risiko- und Tragfähigkeitsprüfung
- Bonität des Unternehmens
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen bieten kleinen und mittleren Unternehmen sowie landwirtschaftlichen Betrieben in Niedersachsen eine verlässliche Garantie zur Absicherung von Kreditrisiken. Mit einer Übernahmequote von bis zu 100 % ermöglicht dieses Förderinstrument Finanzierungen für Gründungs- und Nachfolgevorhaben, Investitionen in Mobilien und Immobilien sowie Betriebsmittelkredite. Anträge können ganzjährig und unabhängig von festen Fristen im Finanzierungsportal eingereicht werden. Die Bürgschaftsbank Niedersachsen, als öffentlich-rechtlich verankerte Förderinstitution mit Sitz in Hannover, begleitet den Mittelstand mit branchenerfahrenen Expert:innen und maßgeschneiderten Bürgschaftsprogrammen – von der Classic- über Premium- und Express-Bürgschaft bis hin zu speziellen Agrar-Bürgschaften. Dadurch profitieren Unternehmen von verbesserten Kreditkonditionen, günstigeren Zinsen und erweiterten Finanzierungsspielräumen.
Gefördert werden Existenzgründer:innen und etablierte Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen, die ein tragfähiges Finanzierungskonzept sowie ausreichende Bonität vorweisen. Voraussetzung ist die vollständige Einreichung eines Businessplans, eines Finanzierungs- und bürgerwirtschaftlichen Plans sowie aktueller Bilanzen und betriebswirtschaftlicher Auswertungen. Die Risikoprüfung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens stehen im Mittelpunkt der Antragsprüfung. Ziel ist es, das Kreditrisiko der Hausbanken zu minimieren und so Investitionen in Betriebsmittel, Mobilien und Immobilien zu erleichtern. Durch diese Absicherung leistet die Bürgschaftsbank Niedersachsen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des niedersächsischen Mittelstands und zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums.
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