Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt für KMU, Existenzgründer und Freiberufler Bürgschaften bis zu 80 % des Kreditbetrags (max. 2 Mio. €). Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Absicherung von Kreditrisiken für Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Leasingverträge durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungs- oder Umschuldungskredite
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
- Einhaltung der KMU-Definition der EU
- Vorliegen unzureichender bankmäßiger Sicherheiten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Identifikationsnachweise bzw. Legitimationsprüfung (GwG)
- Gesellschaftsvertrag
- Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre
- Aktuelle BWA inkl. Vorjahresvergleich
- Ertragsplanung für mindestens zwei Geschäftsjahre
- Selbstauskunft/Vermögensaufstellung
- ESt-Bescheid/-Erklärung
- Beruflicher Werdegang
- Begründung/Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Kapitalbedarfsplanung/Investitionsaufstellung
- Finanzierungsplan
- Businessplan (bei Existenzgründung)
- Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft
Bewertungskriterien
- Einhaltung der KMU-Kriterien
- Erfolgversprechendes Vorhaben
- Bankübliche Besicherung
Beschreibung
Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen eröffnen kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Freiberufler:innen in Niedersachsen den Zugang zu Finanzierungsressourcen, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Über eine Garantie bis zu 80 % des Kreditbetrags (maximal 2 Mio. €) werden Kreditrisiken für Gründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Leasingverträge abgesichert. Durch diese Absicherung verbessert sich die Kreditwürdigkeit gegenüber der Hausbank, wodurch Finanzierungsvorhaben zügiger und zu attraktiveren Konditionen realisiert werden können. Anträge lassen sich jederzeit über das digitale Finanzierungsportal oder klassisch über die Hausbank einreichen.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen, die die EU-KMU-Definition erfüllen und keine ausreichenden eigenen Sicherheiten stellen können. Sanierungs- oder Umschuldungskredite sind ausgeschlossen. Im Antragsprozess sind unter anderem Identifikationsnachweise, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre, BWA mit Vorjahresvergleich, Ertrags- und Kapitalbedarfsplanung sowie bei Neugründungen ein Businessplan und die Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft einzureichen. Die Auswahl basiert auf der Einhaltung der KMU-Kriterien, dem Erfolgspotenzial des Vorhabens und der banküblichen Besicherung. Mit diesem durchgängigen und digital unterstützten Verfahren lassen sich Kreditrisiken minimieren und unternehmerische Projekte effektiv umsetzen.
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