Garantie

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen übernimmt für KMU, Existenzgründer und Freiberufler Bürgschaften bis zu 80 % des Kreditbetrags (max. 2 Mio. €). Anträge können jederzeit über die Hausbank gestellt werden.

Unternehmensfinanzierung Beratung Existenzgründung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 2.000.000 €
Förderquote: 80%

Förderziel

Absicherung von Kreditrisiken für Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Leasingverträge durch Übernahme von Ausfallbürgschaften.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sanierungs- oder Umschuldungskredite

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
  • Einhaltung der KMU-Definition der EU
  • Vorliegen unzureichender bankmäßiger Sicherheiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Identifikationsnachweise bzw. Legitimationsprüfung (GwG)
  2. Gesellschaftsvertrag
  3. Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre
  4. Aktuelle BWA inkl. Vorjahresvergleich
  5. Ertragsplanung für mindestens zwei Geschäftsjahre
  6. Selbstauskunft/Vermögensaufstellung
  7. ESt-Bescheid/-Erklärung
  8. Beruflicher Werdegang
  9. Begründung/Kurzbeschreibung des Vorhabens
  10. Kapitalbedarfsplanung/Investitionsaufstellung
  11. Finanzierungsplan
  12. Businessplan (bei Existenzgründung)
  13. Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der KMU-Kriterien
  • Erfolgversprechendes Vorhaben
  • Bankübliche Besicherung

Beschreibung

Die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen eröffnen kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Freiberufler:innen in Niedersachsen den Zugang zu Finanzierungsressourcen, wenn bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Über eine Garantie bis zu 80 % des Kreditbetrags (maximal 2 Mio. €) werden Kreditrisiken für Gründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Leasingverträge abgesichert. Durch diese Absicherung verbessert sich die Kreditwürdigkeit gegenüber der Hausbank, wodurch Finanzierungsvorhaben zügiger und zu attraktiveren Konditionen realisiert werden können. Anträge lassen sich jederzeit über das digitale Finanzierungsportal oder klassisch über die Hausbank einreichen.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen, die die EU-KMU-Definition erfüllen und keine ausreichenden eigenen Sicherheiten stellen können. Sanierungs- oder Umschuldungskredite sind ausgeschlossen. Im Antragsprozess sind unter anderem Identifikationsnachweise, Gesellschaftsvertrag, Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre, BWA mit Vorjahresvergleich, Ertrags- und Kapitalbedarfsplanung sowie bei Neugründungen ein Businessplan und die Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft einzureichen. Die Auswahl basiert auf der Einhaltung der KMU-Kriterien, dem Erfolgspotenzial des Vorhabens und der banküblichen Besicherung. Mit diesem durchgängigen und digital unterstützten Verfahren lassen sich Kreditrisiken minimieren und unternehmerische Projekte effektiv umsetzen.

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