Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten in Vorbereitung des Transportes, des Transportes zum Schlachthof sowie der Mehrkosten, die durch getrennte Abfertigung am Schlachthof entstehen
Das Land Brandenburg gleicht Tierhaltern in den ASP-Sperrzonen II und III die entstehenden Mehrkosten für Veterinär-Leistungen, Transport und getrennte Schlachtung von Schweinen aus. Anträge bis zum 01.11.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich der durch besondere seuchenhygienische Auflagen in den ASP-Restriktionszonen entstehenden zusätzlichen Kosten für Veterinäruntersuchungen, Transport zum Schlachthof und getrennte Abfertigung am Schlachthof.
Förderfähige Ausgaben
- Tierärztliche Bestandsuntersuchung und Beratung
- Blutprobenentnahme
- Anfahrt des Tierarztes
- Erstellung amtlicher Atteste
- Abfertigung des Transports
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte liegt in den angeordneten ASP-Sperrzonen II oder III im Land Brandenburg
- Betrieb hielt zum Zeitpunkt des ersten ASP-Ausbruchs in der Zone bereits Schweine
- Teilnahme am Monitoringprogramm schließt Förderung der Transportvorbereitung aus
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Tierarztkosten
- Nachweise für Transportstrecken und -kosten
- Nachweise für getrennte Abfertigung am Schlachthof
Beschreibung
Das brandenburgische Förderprogramm gewährt Tierhalter:innen in den ASP-Sperrzonen II und III einen 100%-Zuschuss für alle nachweisbaren Mehrkosten, die durch seuchenhygienische Auflagen bei Schweinetransporten entstehen. Gefördert werden tierärztliche Bestandsuntersuchungen einschließlich Blutprobenentnahmen, Anfahrt und Beratung, Erstellung amtlicher Atteste sowie die amtliche Abfertigung vor dem Transport. Darüber hinaus werden die erhöhten Transportkosten zum benannten Schlachthof (3,40 €/km, bis zu 1.600 € pro Transport) sowie die Zusatzaufwendungen für die getrennte Abfertigung am Schlachthof erstattet. Die Auszahlung erfolgt ab einer Mindestfördersumme von 500 € im Wege der Erstattung. Damit leistet das Land Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe, die aufgrund der Afrikanischen Schweinepest unter besonderen Restriktionen stehen, und sichert so deren Wettbewerbsfähigkeit und Tiergesundheit.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in den amtlich ausgewiesenen ASP-Sperrzonen II und III, die zum Zeitpunkt des ersten Ausbruchs bereits Schweine gehalten haben und nicht am Monitoringprogramm teilnehmen. Anträge können bis zum 1. November 2026 beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gestellt werden. Folgende Unterlagen sind beizufügen: ausgefülltes Antragsformular, Rechnungen und Zahlungsnachweise für Tierarztleistungen, Nachweise über Transportstrecken und -kosten sowie Belege zur getrennten Schlachthofabfertigung. Interessierte Betriebe finden Richtlinie, Antragsformular und Datenschutzhinweise als Download auf der Website des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg. Eine zeitnahe Antragstellung gewährleistet die vollständige Kostenerstattung und trägt dazu bei, Ausbreitungsrisiken der ASP einzudämmen.
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