Ausgleich von ASP-bedingten Mehrkosten in Vorbereitung des Transportes, des Transportes zum Schlachthof sowie der Mehrkosten durch getrennte Abfertigung am Schlachthof
Brandenburg gewährt Schweinehaltern in ASP-Sperrzonen II und III Voll- und Festbetragsfinanzierungen zur Erstattung zusätzlicher Veterinär-, Transport- und Abfertigungskosten bis 1.11.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich der durch besondere seuchenhygienische Maßnahmen bei Afrikanischer Schweinepest (ASP) entstehenden Mehrkosten für Bestandsuntersuchung, Blutentnahme, tierärztliche Beratung und Atteste, Abfertigung sowie erhöhte Transport- und getrennte Schlachthofkosten.
Förderfähige Ausgaben
- Veterinärkosten für Bestandsuntersuchung und Beratung (GOT Teil A, Nr. 52–54)
- Kosten für Blutprobenentnahme (GOT Teil C, Nr. 629, 634)
- Anfahrt des Tierarztes (§ 10 GOT)
- Erstellung amtlicher Atteste (GebOMUGV Nr. 9.5 / GebOMSGIV § 4)
- Abfertigung des Transports (GebOMUGV Nr. 9.5 / GebOMSGIV § 4)
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in ASP-Sperrzone II oder III im Land Brandenburg
- Schweinehaltung zum Zeitpunkt des erstmaligen ASP-Ausbruchs im Gebiet
- Kein Monitoring-Programm-Teilnehmer für Transportvorbereitung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Antrag gemäß MLUK-Vordruck
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Tierarztleistungen
- Nachweis vor- und nachgelagerter Schlachthofstrecken
- Belege zur getrennten Abfertigung am Schlachthof
Beschreibung
In Brandenburg erhalten Schweinehalter:innen in den amtlich ausgewiesenen ASP-Sperrzonen II und III eine 100 %ige Förderung zur Deckung besonderer Mehrkosten im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest. Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gewährt bis zum 1. November 2026 Voll- und Festbetragszuschüsse für Veterinärleistungen (Bestandsuntersuchung, Blutentnahme, tierärztliche Beratung und Atteste), tierärztliche Anfahrten sowie die amtliche Abfertigung des Transports. Zusätzlich werden erhöhte Kilometerkosten für Transporte zu benannten Schlachthöfen außerhalb Brandenburgs (3,40 €/km, max. 1.600 € pro Transport) sowie separate Schlachthofabfertigungen erstattet. Voraussetzung ist der Nachweis der Schweinehaltung zum Zeitpunkt des ersten ASP-Ausbruchs im Betrieb und eine Betriebsstätte innerhalb der Sperrzone II oder III. Zuwendungsempfänger:innen, die bereits am Monitoringprogramm teilnehmen, sind von der Transportvorbereitung ausgeschlossen.
Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate, Anträge können ab 1. Januar 2023 beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht werden. Erforderlich sind ein ausgefüllter MLUK-Vordruck, Rechnungen und Zahlungsnachweise für Tierarztleistungen, Nachweise zu vor- und nachgelagerten Schlachthofstrecken sowie Belege zur getrennten Abfertigung am Schlachthof. Die Auszahlung erfolgt als Erstattung ab einem Mindestbetrag von 500 € und richtet sich nach dem tatsächlichen Kostenaufwand. Ziel der Förderung ist es, Tierhalter:innen in den Sperrzonen schnell und unbürokratisch zu unterstützen und so eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
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