Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden
Das Land Brandenburg gewährt Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Sachschäden, die durch Wolfsübergriffe auf Nutztiere verursacht wurden. Anträge sind schriftlich beim Landesamt für Umwelt (LfU) einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich von Sachschäden, die durch den Wolf verursacht wurden, einschließlich Schäden an Tieren, Weidezäunen und sonstigen Schutzvorkehrungen, um Tierhaltende von unvorhersehbaren Nachteilen zu entlasten.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für getötete Tiere (Marktwert)
- Tierarztkosten für verletzte Tiere
- Sachschäden an Weidezäunen und Schutzvorkehrungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der veröffentlichten Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen
- Schadensmeldung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden an die Wolfshotline des LfU
- Antragstellung schriftlich spätestens zwei Monate nach der Schadensmeldung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Schadensausgleich Wolf
- Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen
- Belege zur Höhe des geltend gemachten Schadens
- Rissgutachten des LfU
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Mindeststandards
- Vorlage eines Rissgutachtens
- Fristgerechte Schadensmeldung und Antragstellung
Beschreibung
Das Land Brandenburg bietet eine innovative Billigkeitsleistung zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Sachschäden, die sich besonders an private und juristische Personen richtet. Gefördert werden unter anderem Schäden an Nutztieren, Weidezäunen sowie sonstigen Schutzvorkehrungen, sofern ein Wolfsübergriff nicht auszuschließen ist. Mit einer Förderquote von bis zu 100 % werden Kosten für getötete Tiere (Marktwert), Tierarztkosten für verletzte Tiere sowie Reparatur- und Ersatzbeschaffungen von Schutzvorrichtungen vollständig erstattet. Ziel der Maßnahme ist es, Tierhaltende in der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie andere private Nutztierhalter:innen vor unvorhersehbaren Nachteilen zu bewahren und gleichzeitig den Wolfsschutz gemäß FFH-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz zu gewährleisten.
Förderberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Kleinstunternehmen und KMU. Voraussetzung für die Antragstellung beim Landesamt für Umwelt (LfU) ist die Einhaltung der veröffentlichten Mindeststandards zum Schutz von Weidetierbeständen sowie eine unverzügliche Schadensmeldung binnen 24 Stunden über die zentrale Wolfshotline. Der formgebundene schriftliche Antrag muss spätestens zwei Monate nach Meldung eingereicht werden (Ausnahme: Meldungen vor dem 30.06.2024). Entscheidend für die Bewilligung sind die fristgerechte Schadensmeldung, die Vorlage eines Rissgutachtens und die Nachweise zur Schadenshöhe. Komplett ausgefüllte Antragsformulare und ergänzende Unterlagen wie Belege und Gutachten sichern die zügige Bearbeitung und Auszahlung aus Landesmitteln und tragen zur nachhaltigen Koexistenz von Nutztierhaltung und Wolfsschutz in Brandenburg bei.
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