Zuschuss

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen

Zuschuss für landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen bei Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen in Natura-2000- und Kohärenzgebieten. Anträge sind jährlich bis zum 15.05. elektronisch über ELAN-NRW einzureichen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 95 € pro Hektar (Natura-2000-Gebiet) bzw. 135 € pro Hektar (Kohärenzgebiet) zzgl. Prämienerhöhungen

Förderziel

Die Förderung dient als Ausgleich für Mehrausgaben und wirtschaftliche Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe, die Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen (Natura-2000- und Kohärenzgebiete) bewirtschaften.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 1 Hektar förderfähige landwirtschaftlich genutzte Fläche in ausgewiesenen Gebieten
  • Angabe der Nutzungscodes 93, 459, 480 oder 492 für beantragte Flächen
  • Einhaltung der einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung und der GLÖZ-Standards
  • Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege, keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen
  • Flächen dürfen nicht im öffentlichen Eigentum oder im Eigentum der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege bzw. öffentlichen Anstalten und Stiftungen liegen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anlage B1 zum Sammelantrag
  2. Mantelbogen zum Sammelantrag
  3. Flächenverzeichnis

Beschreibung

Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, die Dauergrünlandflächen in ausgewiesenen Natura-2000- und Kohärenzgebieten bewirtschaften. Mit einem jährlichen Zuschuss von 95 € pro Hektar in Natura-2000-Gebieten beziehungsweise 135 € pro Hektar in Kohärenzflächen werden Mehrausgaben und wirtschaftliche Belastungen ausgeglichen. Unter bestimmten behördlichen Auflagen können Prämien zudem um bis zu 235 € je Hektar steigen, wenn neben dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder zusätzlicher Entwässerung besondere ökologische Festlegungen wie ein Mahdverbot oder eingeschränkte Bearbeitungszeiträume beachtet werden. Interessierte Betriebe reichen ihren Antrag jeweils bis zum 15. Mai elektronisch über ELAN-NRW ein und legen dafür das Flächenverzeichnis sowie die Formulare Anlage B1 und den Mantelbogen zum Sammelantrag vor.

Die Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft: Mindestens ein Hektar förderfähige Fläche muss in den genannten Schutzgebieten liegen, es sind die Nutzungscodes 93, 459, 480 oder 492 nachzuweisen, und die Betriebsausübung hat den Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie den GLÖZ-Standards zu genügen. Zusätzlich sind Brutvögel zu schonen, Aufschüttungen oder Abgrabungen zu unterlassen und keine weiteren Entwässerungsmaßnahmen durchzuführen. Ausschlüsse bestehen für Flächen in öffentlichem Eigentum oder im Besitz der NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege sowie weiterer öffentlicher Stiftungen. Mit dieser Ausgleichszahlung fördert das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Grünlandbewirtschaftung und stärkt zugleich den Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume.

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