Zuschuss

Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz

Die Stadt Graz vergibt jährlich zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen und Filmschaffende in Höhe von je 5.000 € für flexible Aufenthalte im Ausland. Zeitrahmen und Zielland sind frei wählbar, Ergebnisse sollen innerhalb eines Jahres öffentlich präsentiert werden.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 5.000 € pro Stipendium
Förderquote: 100%

Förderziel

Mit dem Auslandsstipendium sollen Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem für sie besonders interessanten Land ermöglicht werden und daraus ggf. Gegenbesuche entwickelt werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ausgewiesener Graz-Bezug (Geburtsort, Wohnort oder Arbeitsschwerpunkt in Graz) für Grazer Künstler*innen
  • Künstlerische Qualität der eingereichten Arbeiten
  • Mindestens eine öffentliche Präsentation in Graz oder umfassende Dokumentation (Filmtrailer und/oder Katalog)
  • Bereitschaft, binnen eines Jahres nach Vergabe Ergebnisse öffentlich zu präsentieren oder einen Tätigkeitsbericht mit künstlerischen Ergebnissen zu verfassen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Auslandsstipendium für Bildende Kunst und Film
  2. Motivations-Statement mit formlosem Ansuchen
  3. Biografie
  4. Verzeichnis von Ausstellungen
  5. Kataloge (wenn als PDF vorhanden)
  6. Diverse Dokumentationen oder Presseberichte
  7. Für Grazer Künstler*innen: Nennung des bevorzugten Landes für den Stipendienaufenthalt

Bewertungskriterien

  • Ausgewiesener Graz-Bezug
  • Künstlerische Qualität
  • Öffentliche Präsentation oder Dokumentation der Werke

Beschreibung

Die Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz bieten jährlich zwei bildenden Künstler:innen und Filmschaffenden die Möglichkeit, ein künstlerisches Vorhaben im Ausland zu realisieren. Je Stipendium stehen 5.000 € als Zuschuss zur Verfügung, Zeitrahmen und Zielland können flexibel gestaltet werden. Das Programm richtet sich sowohl an in Graz ansässige Künstler:innen mit nachgewiesenem Graz-Bezug (Geburtsort, Wohnort oder Arbeitsschwerpunkt) als auch an internationale Kreative, die ihre Arbeiten in Graz präsentieren oder dokumentieren. Ziel ist es, neue Impulse aus dem Auslandsaufenthalt aufzunehmen, künstlerische Netzwerke zu stärken und im Idealfall Nachfolgeprojekte im Rahmen von Gegenbesuchen zu initiieren.

Die Auswahl erfolgt nach künstlerischer Qualität, öffentlicher Präsentation beziehungsweise umfassender Dokumentation der entstandenen Werke und dem Graz-Bezug bei inländischen Bewerber:innen. Einreichungen sind bis spätestens 15. Jänner des Vergabejahres möglich; der genaue Stichtag wird auf dem Kulturserver veröffentlicht. Als Bewerbungsunterlagen sind auszufüllen: das ausgefüllte Stipendienformular, ein Motivations-Statement, eine Biografie, ein Verzeichnis bisheriger Ausstellungen sowie vorhandene Kataloge oder Presseberichte. Für Grazer:innen ist zusätzlich das Wunschland des Aufenthalts anzugeben. Stipendiat:innen verpflichten sich, innerhalb eines Jahres nach Vergabe die Ergebnisse öffentlich zu präsentieren oder in einem Tätigkeitsbericht mit künstlerischen Zwischenergebnissen zu dokumentieren. Die volle Förderquote von 100 % und eine transparente Vergabe nach definierten Richtlinien gewährleisten faire Bedingungen für alle teilnehmenden Kreativen.

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