Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung
Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen (Jahrgangsstufen 1–10).
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, den Erwerb der Sprachkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund sowie junger Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive an bayerischen allgemeinbildenden Schulen zwischen der ersten und zehnten Jahrgangsstufe zu unterstützen und damit die alsbaldige Eingliederung zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Bayern oder gute Bleibeperspektive für Asylbewerber
- Besuch oder Erfüllung der Voraussetzungen für eine Deutschförderklasse, einen Deutschförderkurs, eine Übergangsklasse oder Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule (Jahrgangsstufen 1–10)
- Bestätigter über die schulische Förderung hinausgehender Bedarf an Deutschförderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung der Schule über den zusätzlichen Bedarf an Deutschförderung
- Kopie des Passes des Kindes und der Aufenthaltserlaubnis (bei ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Kopie von Pass/Personalausweis des nichtdeutschsprachigen Elternteils (bei deutscher Staatsangehörigkeit des Kindes)
- Kopie des Vertriebenenausweises/Bescheinigung nach § 15 BVFG
Beschreibung
Das Förderprogramm „Außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung“ des Freistaats Bayern richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerber:innen mit guter Bleibeperspektive in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen. Die Förderung bietet ergänzend zu bestehenden schulischen Deutschförderklassen, -kursen oder Übergangsklassen eine individuelle Hausaufgabenbetreuung, um Sprachdefizite gezielt abzubauen und die Teilhabe am Unterricht nachhaltig zu stärken. Pro Gruppe werden 15 € pro Zeitstunde gewährt; ab dem siebten Teilnehmenden erhöht sich die Pauschale um jeweils 1,50 € pro Person und Zeitstunde. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, ohne feste Fristen, und das Programm kann bis zu vier Jahre begleitet werden. Voraussetzung ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Bayern beziehungsweise eine gute Bleibeperspektive für Asylbewerber:innen sowie eine schulische Bestätigung des über das reguläre Angebot hinausgehenden Förderbedarfs.
Privatpersonen als unterrichtende Lehrkräfte reichen den Antrag bei der Regierung von Mittelfranken ein. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem die Bestätigung der Schule über den zusätzlichen Förderbedarf, Kopien des Passes und der Aufenthaltserlaubnis des Kindes beziehungsweise des nichtdeutschsprachigen Elternteils sowie gegebenenfalls den Vertriebenenausweis nach § 15 BVFG. Ziel ist die rasche sprachliche Integration, um jungen Menschen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen und schulischen Leben zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie für die soziale Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) und ist nicht rückzahlbar. Weitere Informationen und Antragsformulare stehen bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt, zur Verfügung.
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