Außerschulische oder informelle MINT-Lernort-Konzepte für sozio-ökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche
Bundesweite Förderung zur Ausweitung und Stärkung außerschulischer und informeller MINT-Lernort-Konzepte für Kinder und Jugendliche (5–16 Jahre) aus sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen; erste Ausschreibung 2025, weitere Runde ab Januar 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausweitung und erhöhte Wirksamkeit von außerschulischen sowie informellen MINT-Lernort-Konzepten außerhalb der Schule für Kinder und Jugendliche aus sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Akteure im außerschulischen oder informellen MINT-Bildungsbereich
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche (5–16 Jahre) aus sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektüberblick (Kurzantrag)
- Factsheet
- Projektskizze
- Beschreibung der Evaluierung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Beschreibung
Die Klaus Tschira Stiftung gGmbH unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer außerschulischer sowie informeller MINT-Lernort-Konzepte für Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 16 Jahren aus sozio-ökonomisch benachteiligten Gruppen. Ziel ist es, niedrigschwellige Lernumgebungen außerhalb des Klassenraums zu etablieren, die naturwissenschaftliche, mathematische und informationstechnologische Kompetenzen fördern und nachhaltig zur Chancengerechtigkeit beitragen. Gewünscht sind interaktive Formate, praxisnahe Angebote und Kooperationsmodelle, die Neugier und Selbstwirksamkeit gleichermaßen anregen und dabei aktuelle gesellschaftliche und technologische Herausforderungen adressieren.
Projekte werden über einen dreijährigen Förderzeitraum mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt. Antragsberechtigt sind Akteur:innen aus dem außerschulischen oder informellen MINT-Bildungsbereich, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen. Für die Antragstellung sind einzureichen: ein prägnanter Projektüberblick (Kurzantrag), ein übersichtliches Factsheet, eine detaillierte Projektskizze, eine Beschreibung der Evaluierung sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die erste Ausschreibungsrunde startet 2025, eine weitere Einreichungsmöglichkeit steht ab Januar 2026 offen. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. September 2025. Interessierte Projektträger:innen finden alle Informationen und Formulare auf der Website der Stiftung und können sich auf eine kompetente Begleitung im Antragsprozess freuen.
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