Ausstellungsförderung im Bereich Bildende Kunst
Förderung von Sammelausstellungen in Bayern zur Erhöhung der Präsentationsmöglichkeiten für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler. Anträge bis spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler bei Sammelausstellungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben (Verbrauchsmaterial, Aufbauarbeiten)
- Transportausgaben
- Reisekosten und Übernachtungs-/Verpflegungskosten der Künstler
- Anteile an Gemeinkosten mit eindeutiger Projektbezug
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Material für Kunstwerke selbst
- Pauschale Abrechnungen
- Ankauf oder Herstellung von Kunstwerken
- Investitionsausgaben
- Preise und Künstlergeschenke
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens fünf professionelle, lebende Künstlerinnen und Künstler beteiligt, überwiegender Teil wirkt in Bayern
- Professionalität durch abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit
- Antragsteller in verbindlichen Strukturen organisiert (z. B. Vereine, Verbände, Kommunen)
- Mindestens dreijährige Ausstellungserfahrung der Veranstalter
- Keine Gewinnabsicht
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag formlos oder mit Muster 1a zu Art. 44 BayHO
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Ausstellungserfahrung
Bewertungskriterien
- Professionalität der Künstlerinnen und Künstler
- Überregionalität des Projekts
- Klarheit des künstlerischen Konzepts
Beschreibung
Das Ausstellungsförderprogramm im Bereich Bildende Kunst des Freistaats Bayern unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei der Realisierung von Sammelausstellungen mit mindestens fünf professionell arbeitenden Künstler:innen. Ziel ist die Steigerung der Präsentationsmöglichkeiten für in Bayern wirkende bildende Künstler:innen, deren Professionalität durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung oder mindestens dreijährige Ausstellungstätigkeit nachgewiesen wird. Antragsberechtigt sind Organisationen mit verbindlichen Strukturen und einer eigenen Ausstellungserfahrung von mindestens drei Jahren, die keine Gewinnabsicht verfolgen und deren Projekte von überregionaler Bedeutung sind. Für die Förderung muss der überwiegende Teil der beteiligten Künstler:innen in Bayern tätig sein, das künstlerische Konzept klar erkennbar und gegebenenfalls durch Zuwendungen von Landkreis oder Bezirk untermauert sein.
Gefördert werden Personal- und Sachaufwendungen, Transport- und Reisekosten der Künstler:innen sowie Anteile an Gemeinkosten mit eindeutigem Projektbezug. Ausgaben für Vernissage, Finissage und begleitende Rahmenprogramme sind bis jeweils 10 % der Gesamtausgaben förderfähig, ebenso Leihgebühren für Kunstwerke und angemessene Aufwandsentschädigungen. Nicht gefördert werden Materialkosten für die eigentlichen Kunstwerke, Investitionsausgaben, Pauschalabrechnungen und Ankaufskosten. Die Zuschusshöhe bewegt sich als Festbetrag zwischen 5.000 € und 80.000 €. Eine Antragstellung ist bis spätestens 1. Januar des Veranstaltungsjahres möglich. Erforderliche Unterlagen sind ein formloser Antrag oder das Muster 1a zu Art. 44 BayHO, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Ausstellungserfahrung. Nach Fristablauf erfolgt eine Prüfung aller Anträge und die Verteilung der Mittel gemäß Haushalt. Das Programm wird verantwortet durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
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