Zuschuss

Auszahlung des Bundeszuschusses im Rahmen der Integrationsvereinbarung

Drittstaatsangehörige in Wien erhalten über den blauen Bundesgutschein eine Rückerstattung von bis zu 50 % der Kosten eines Deutsch-Integrationskurses auf A2-Niveau (max. 750 €). Antragstellung innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels; unbefristet gültig.

Migration Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien
Fördersumme: Bis zu 50 % der Kurskosten, maximal 750 €
Förderquote: 50%
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Förderung der sprachlichen Integration von rechtmäßig in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen durch anteilige Rückerstattung der Kosten für (Deutsch-)Integrationskurse auf A2-Niveau bei erfolgreichem Abschluss einer ÖIF-Prüfung.

Förderfähige Ausgaben

  • Kurskosten für (Deutsch-)Integrationskurse auf A2-Niveau

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechtmäßiger Aufenthaltstitel in Österreich
  • Teilnahme an einem zertifizierten Integrationskurs (A2) innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Aufenthaltstitels
  • Erfolgreicher Abschluss einer Sprach- bzw. Integrationsprüfung des ÖIF auf mindestens A2-Niveau
  • Mindestanwesenheit von 75 % im Kurs (für Aufenthaltstitel nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Blauer Bundesgutschein
  2. Kopie des Prüfungszeugnisses
  3. Bankverbindung

Beschreibung

In Wien lebende Drittstaatsangehörige mit einem rechtsgültigen Aufenthaltstitel können im Rahmen der Integrationsvereinbarung eine anteilige Rückerstattung der Kurskosten für zertifizierte (Deutsch-)Integrationskurse auf dem Niveau A2 erhalten. Die Förderung aus den Themenfeldern Migration, Bildung, Aus- & Weiterbildung sowie Arbeit & Soziales zielt darauf ab, die sprachliche Integration rechtmäßig niedergelassener Migrant:innen zu unterstützen und ihre aktive Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben zu fördern. Innerhalb von 18 Monaten nach Erteilung des Aufenthaltstitels ist der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer ÖIF-Prüfung auf A2-Niveau erforderlich. Für Aufenthaltstitel, die nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes ausgestellt wurden, gilt zudem eine Mindestanwesenheit von 75 % im Kurs. Durch diese Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet und die Barrierefreiheit im Spracherwerb nachhaltig gestärkt.

Gefördert werden bis zu 50 % der anfallenden Kursgebühren – maximal 750 Euro pro Person. Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen; das Budget ist nicht begrenzt und die Förderung läuft unbefristet seit dem 1. Jänner 2013. Zur Antragstellung sind der blaue Bundesgutschein, eine Kopie des Prüfungszeugnisses auf mindestens A2-Niveau und die Bankverbindung beim Österreichischen Integrationsfonds einzureichen. Die Abwicklung erfolgt durch die Sektion Integration des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung V/2, in Kooperation mit dem ÖIF. Mit dieser direkten Zuschussförderung wird nicht nur die finanzielle Belastung verringert, sondern auch ein flächendeckender Zugang zu Sprachkursen im Bundesgebiet Wien gewährleistet.

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