aws erp-Kredit
Zinsgünstige Kredite für Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation in Österreich. Laufende Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dem aws erp-Kredit ermöglichen wir Investitionen in Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation durch (zins-)günstige Kredite mit Fixzinssatz, flexibler Laufzeit und tilgungsfreien Zeiten.
Förderfähige Ausgaben
- Aktivierungsfähige Kosten
- Nicht aktivierungsfähige Innovations- und Wachstumsmaßnahmen (Betriebsmittel)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte, die vor Antragstellung begonnen wurden
- Kreditanträge ohne Besicherung
- Tätigkeiten im Realitäten-, Bank-, Finanzierungs- und Versicherungswesen
- Reine Finanzbeteiligungen
- Freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen)
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag muss vor Projektstart gestellt werden inklusive Unternehmens- und Projektbeschreibung
- Kredit ist zu 100 % besichert durch Banknachweis und/oder aws Garantie
- Erfüllung der Bestimmungen der aws-Richtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmens- und Projektbeschreibung
- Nachweis der Besicherung (Bankbestätigung oder aws Garantie)
Bewertungskriterien
- Erfüllung formaler und inhaltlicher Kriterien
- Bonität und Besicherung
- Wirtschaftlichkeit und Innovationsgehalt des Vorhabens
Beschreibung
Der aws erp-Kredit unterstützt österreichische Unternehmen aller Größenordnungen – von Einzelunternehmen (EPU) über kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis hin zu Großunternehmen – bei Investitionen in Gründung, Modernisierung, Wachstum und Innovation. Das Darlehensangebot zeichnet sich durch einen fixen Zinssatz, eine flexible Laufzeit von bis zu 16 Jahren (davon maximal fünf tilgungsfrei) sowie ein individuell vereinbarbares tilgungsfreies Intervall aus. Die Förderhöhe reicht von EUR 10.000 bis EUR 30 Mio. und deckt bis zu 100 % der projektbezogenen Ausgaben ab, einschließlich aktivierungsfähiger Kosten und nicht aktivierungsfähiger Innovations- und Wachstumsmaßnahmen (Betriebsmittel). Einreichungen sind fortlaufend möglich, wobei Anträge vor Projektbeginn mitsamt Unternehmens- und Projektbeschreibung einzureichen sind. Die Besicherung erfolgt zu 100 % über eine Hausbankbestätigung und/oder eine aws-Garantie und muss den Vorgaben der aws-Richtlinie entsprechen.
Die Entscheidung erfolgt nach formaler und inhaltlicher Prüfung, Bonitäts- sowie Besicherungsevaluierung und Bewertung des Innovationsgehalts. Für Projekte bis EUR 1 Mio. beträgt die Genehmigungsdauer ein bis sieben Tage, für Vorhaben über EUR 2 Mio. bis zu drei Monate. Rückzahlungen beginnen nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit über die beauftragte ERP-Treuhandbank. Begleitend können ergänzende aws-Förderungen wie Garantien, Digitalisierung oder Wachstumsinvestitionen im Rahmen der AGVO und De-minimis-Obergrenzen kombiniert werden. Erforderliche Unterlagen sind eine detaillierte Unternehmens- und Projektbeschreibung sowie der Nachweis der Besicherung. Die aws – Förderbank des Bundes – fungiert dabei als One-Stop-Shop für Finanzierungs-, Garantie- und Eigenkapitallösungen sowie ergänzende Beratungs- und Serviceleistungen.