Zuschuss

aws-Proof of Concept (2025-2028)

Förderung von Machbarkeitsnachweisen für prinzipiell patentierbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse österreichischer Forschungsorganisationen. Laufende Antragstellung möglich. Gültig 15.01.2025 bis 31.12.2028.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: Proof of Concept Klein bis €20.000; Proof of Concept Groß bis €80.000
Förderquote: 75%
Projektdauer: 12 - 24 Monate

Förderziel

Umsetzung von Proof of Concept Vorhaben, um den Machbarkeitsbeweis von prinzipiell patentierbaren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zu erbringen, Anwendungsbereiche zu identifizieren und den Wissens- und Technologietransfer aus öffentlich finanzierter Forschung zu beschleunigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Indirekt förderungsfähige Kosten (Gemeinkosten, 25%)
  • Drittkosten (z.B. Patentkosten im Rahmen Groß)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten vor Antragseinlangung
  • externe Management- und Beratungskosten
  • Auftragsforschung
  • Beglaubigungskosten
  • laufende Gebühren für Schutzrechte
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Forschungsergebnisse mit Potenzial für Patentierung
  • Nachweis einer gültigen Trennungsrechnung bei Erstbeantragung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Nachweis gültiger Trennungsrechnung

Bewertungskriterien

  • Herausragende patentfähige Erfindung/Entwicklung (30%)
  • Verwertbarkeitspotential und Anwendungsabschätzung (30%)
  • Chancen für Machbarkeitsnachweis durch Umsetzung (40%)

Beschreibung

Die aws-Proof of Concept Förderung (gültig vom 15.01.2025 bis 31.12.2028) richtet sich an österreichische Forschungsorganisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Machbarkeitsnachweisen für prinzipiell patentierbare Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus öffentlicher Forschung. In einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten werden bis zu 75 % der förderfähigen Projektkosten übernommen – bei “Proof of Concept Klein” bis zu 20.000 € und bei “Proof of Concept Groß” bis zu 80.000 €. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, indirekte Kosten (pauschal 25 % auf Personal und Sachaufwand) sowie im Groß-Programm ausgewählte Patentkosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Auftragsforschung, Beglaubigungs- und Durchsetzungskosten sowie externe Management- und Beratungskosten. Für Erstbeantragende ist der Nachweis einer gültigen Trennungsrechnung Voraussetzung.

Die Maßnahme fördert die Analyse von Verwertbarkeitspotenzialen, die Identifikation konkreter Anwendungsbereiche und beschleunigt den Wissens- und Technologietransfer. Anträge können laufend über den aws-Fördermanager eingereicht werden; für große Projekte gelten Einreichstichtage am 30.04.2025 und 30.10.2025, Neuanträge für Kleinprojekte ab 01.01.2026. Die Auswahl erfolgt anhand klarer Kriterien: Patentfähigkeit (30 %), Verwertbarkeit (30 %) und Machbarkeitschancen (40 %). Förderinteressierte reichen eine Projektbeschreibung und den erforderlichen Rechnungsnachweis ein. Mit dieser Förderung wird der oftmals kritische Schritt zwischen Forschungsergebnis und Markteinführung zielgerichtet unterstützt und leistet einen Beitrag zur Stärkung des österreichischen Innovationsstandorts.

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