Zuschuss

aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Förderung von Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Österreich. Laufende Antragstellung bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen
Fördersumme: bis 1.000.000 €
Förderquote: 10% - 30%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe und Vereinigungen bei Investitionen zur Steigerung von Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauinvestitionen
  • materielle Investitionen (z. B. Maschinen)
  • Planung und Beratung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ankauf von Grundstücken
  • Personalkosten
  • Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU mit max. 250 Mitarbeitenden und Jahresumsatz max. EUR 50 Mio. bzw. Bilanzsumme max. EUR 43 Mio.
  • Mindestinvestition EUR 400.000
  • Vorhaben muss Wertschöpfung oder langfristige Wertsicherung landwirtschaftlicher Produkte erhöhen
  • Geförderte Investitionen mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten
  • Angebotsvorlage: 1 Angebot bis EUR 5.000, 2 Angebote bis EUR 10.000, 3 Angebote über EUR 10.000
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Angebotsunterlagen
  4. Nachweise zur Sonderrichtlinie

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beitrag zur Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte

Beschreibung

Das Programm aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse fördert bundesweit Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften, Interessenverbänden und sonstigen Vereinen in Österreich. Ziel ist die Steigerung von Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss deckt die aws 10 % bis 30 % der förderfähigen Ausgaben ab – bei maximaler Fördersumme von bis zu 1 Mio. €. Die laufende Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich, Projekte sollen innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden. Unterstützt werden insbesondere Investitionen in Bauvorhaben, materielle Wirtschaftsgüter wie moderne Maschinen sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Der Zuschuss wird nach Projektende und Abnahme der Endabrechnung ausgezahlt und muss für mindestens fünf Jahre gesichert bleiben.

Für eine Antragstellung müssen die Vorhaben einen Mindestinvestitionsumfang von 400.000 € aufweisen und vor Beginn eingereicht werden. Antragsberechtigt sind KMU mit maximal 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz bis 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme bis 43 Mio. €. Vorlagenpflichtig sind Angebotsunterlagen: ein Vergleichsangebot bis 5.000 €, zwei bis 10.000 € sowie drei ab einem Auftragswert über 10.000 €. Ausgeschlossen sind Personalaufwendungen, der Erwerb von Grundstücken, gebrauchte Wirtschaftsgüter sowie Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion. Bewertungskriterien umfassen Innovationsgehalt, Nachhaltigkeitsaspekte und Beitrag zur Wertschöpfung landwirtschaftlicher Produkte. Erforderliche Unterlagen sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, Angebotsunterlagen und Nachweise zur Einhaltung der Sonderrichtlinie ab 12. September 2024.

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