BAB-Mikrokredit
Mikrokredit der Bremer Aufbau-Bank (BAB) für Existenzgründer:innen und kleine Unternehmen im Land Bremen – Darlehen bis zu 100.000 € bei vereinfachtem Verfahren, Laufzeit bis zu 10 Jahren. Anträge jederzeit möglich über Starthaus Bremen & Bremerhaven.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen und projektbezogenen Betriebsmitteln für Existenzgründungen sowie die Entwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung von Kleinst- und Kleinunternehmen im Land Bremen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- projektbezogene Betriebsmittel
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebssitz im Land Bremen
- ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung
- erwarteter nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg
- Beachtung des bremischen Mindestlohngesetzes
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan oder Konzept
- weitere Unterlagen über die Förderbar (nach positiver Beratung)
Bewertungskriterien
- Fachkenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden
- Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg des Vorhabens
- Kreditwürdigkeit
Beschreibung
Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) stellt im Rahmen des BAB-Mikrokredits ein zinsgünstiges Darlehen für Existenzgründer:innen und Kleinst- sowie Kleinunternehmen im Land Bremen bereit. Mit einem umfassend vereinfachten Antragsverfahren können Finanzierungsvolumina von bis zu 100.000 € für Investitionsvorhaben und projektbezogene Betriebsmittel abgedeckt werden. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre, wodurch nachhaltige Planungs- und Rückzahlungszeiträume ermöglicht werden. Die Förderung wird im Zuge fortlaufender Darlehensvergaben über das Starthaus Bremen & Bremerhaven realisiert und unterstützt sowohl Neugründungen als auch die Weiterentwicklung, den Ausbau und die Stabilisierung bereits bestehender Betriebe.
Zur Antragstellung berechtigte natürliche Personen, freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen müssen ihren Betriebssitz im Land Bremen nachweisen und über ausreichende Fachkenntnisse und kaufmännische Fähigkeiten verfügen. Wesentliche Voraussetzungen sind eine ordnungsgemäße Unternehmensführung, die Berücksichtigung des bremischen Mindestlohngesetzes sowie die Erwartung eines nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgs. Antragstellende dürfen sich vor dem Stichtag 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben und müssen vorrangig andere Finanzierungsquellen ausschöpfen. Bewertet werden insbesondere die fachliche Qualifikation der Antragstellenden, die angestrebte Kreditwürdigkeit und das Potenzial für langfristige wirtschaftliche Stabilität. Grundlage der Antragseinreichung ist ein aussagekräftiger Businessplan oder ein vergleichbares Konzept, ergänzt um weitere Unterlagen nach positiver Erstberatung.